Ob die Provision vom Netto oder Brutto berechnet wird, hängt davon ab, was mit „brutto“ gemeint ist. Bei der Umsatzsteuer ist die Antwort fast immer: vom Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer, weil die Steuer an das Finanzamt geht und kein Umsatz ist. Bei Kosten wie Auslagen, Produktion oder Agenturgebühr ist es Vereinbarungssache. Und beim Modell selbst macht es einen Unterschied, ob du die Provision vom Honorar abziehst oder auf den Wunschpreis des Creators aufschlägst.
Missverständnisse über diese drei Bedeutungen gehören zu den häufigsten Gründen für Streit zwischen Management und Creator. Dieser Ratgeber erklärt jede Bedeutung mit einem Rechenbeispiel, gibt dir eine Formel für die Umrechnung zwischen Abzug und Aufschlag und eine Formulierung für den Managementvertrag. Grundlagen zu Provisionsmodellen findest du im Ratgeber Provision im Influencer-Management.
Bedeutung 1: Provision netto oder brutto bei der Umsatzsteuer
Wer als Unternehmen mit Umsatzsteuer abrechnet, stellt der Marke den Nettobetrag plus Umsatzsteuer in Rechnung. In Deutschland beträgt der allgemeine Steuersatz 19 %, in Österreich der Normalsatz 20 %, in der Schweiz die MWST 8,1 % (Stand Oktober 2026). Die Umsatzsteuer gehört nicht der Agentur und nicht dem Creator, sie wird abgeführt.
Deshalb rechnen Managements die Provision auf den Nettobetrag. Sonst hinge die Provision davon ab, ob der Creator Kleinunternehmer ist, ob die Marke im Ausland sitzt oder welcher Steuersatz gilt.
Rechenbeispiel: dasselbe Honorar, drei Steuerfälle
Die Zahlen sind frei gewählt. Honorar 3.000 € netto, Provision 20 %.
| Fall | Rechnungsbetrag | Provision auf netto | Provision auf Rechnungsbetrag |
|---|---|---|---|
| Marke in Deutschland, 19 % | 3.570 € | 600 € | 714 € |
| Marke in einem anderen EU-Land, Reverse Charge | 3.000 € | 600 € | 600 € |
| Creator ist Kleinunternehmer, keine Umsatzsteuer | 3.000 € | 600 € | 600 € |
Mit der Nettogrundlage beträgt die Provision immer 600 €. Rechnet man auf den Rechnungsbetrag, schwankt sie zwischen 600 € und 714 €, nur wegen der Steuer. Das ist für niemanden nachvollziehbar.
Wie die Umsatzsteuer auf Rechnungen und auf deine Provisionsrechnung behandelt wird, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Bedeutung 2: vor oder nach Abzug von Kosten
Die zweite Bedeutung betrifft Kosten, die mit der Kooperation zusammenhängen. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch, nur klare oder unklare Vereinbarungen.
| Posten | Häufige Regel | Begründung |
|---|---|---|
| Auslagen (Reisen, Requisiten) | nicht in der Grundlage | Erstattung, kein Verdienst |
| Produktionskosten (Videograf, Studio) | wird vereinbart | kann Teil der Leistung oder durchlaufender Posten sein |
| Agenturgebühr, die die Marke zusätzlich zahlt | nicht in der Grundlage des Creators | Vergütung der Agentur für eigene Arbeit |
| AE-Provision einer Mediaagentur | Grundlage ist der Betrag danach | Geld, das nie ankommt |
| Nutzungsrechte und Exklusivität | in der Grundlage | Teil des Honorars |
Rechenbeispiel: Auslagen und Produktion
Die Zahlen sind frei gewählt, ohne Umsatzsteuer. Die Marke Avorae zahlt für ein Video 4.000 € Honorar, 300 € Reisekosten und 700 € für einen Videografen, den der Creator Jona Wiese selbst bezahlt. Provision 20 %.
Variante A: nur Honorar in der Grundlage
- Provision: 20 % von 4.000 € = 800 €
- Jona: 4.000 € − 800 € + 300 € + 700 € = 4.200 €
Variante B: alles in der Grundlage
- Provision: 20 % von 5.000 € = 1.000 €
- Jona: 5.000 € − 1.000 € = 4.000 €
Variante B klingt nach 200 € mehr für die Agentur. Für Jona heißt sie: Er zahlt Provision auf Geld, das er für Reise und Videografen ausgibt. Nach Abzug seiner Kosten bleiben ihm in Variante A 3.200 €, in Variante B nur 3.000 €. Deshalb sind Auslagen in den meisten Managements provisionsfrei.
Bedeutung 3: Abzug oder Aufschlag
Die dritte Bedeutung ist die tückischste. Es geht nicht um Steuern oder Kosten, sondern darum, von welcher Seite gerechnet wird:
- Abzug: Die Marke zahlt ein Honorar, das Management zieht seinen Anteil ab. 20 % von 5.000 € = 1.000 €, der Creator bekommt 4.000 €.
- Aufschlag: Der Creator nennt seinen Wunschbetrag, das Management schlägt seinen Anteil auf. 4.000 € + 20 % = 4.800 €, das Management bekommt 800 €.
Bei gleichem Prozentsatz bekommt das Management beim Aufschlag weniger. 800 € von 4.800 € sind nur rund 16,7 %.
Formel für die Umrechnung
Willst du beim Aufschlag dasselbe wie beim Abzug verdienen, brauchst du einen höheren Aufschlag:
- Aufschlag = Abzugssatz ÷ (1 − Abzugssatz)
- Beispiel: 0,20 ÷ 0,80 = 0,25, also 25 % Aufschlag
Probe: 4.000 € + 25 % = 5.000 €, davon 20 % = 1.000 €. Beide Wege führen zum selben Ergebnis.
Umgekehrt: Abzugssatz = Aufschlag ÷ (1 + Aufschlag). 0,25 ÷ 1,25 = 0,20.
Kläre im Gespräch mit Creatorn immer, welches Modell gemeint ist. „20 %“ ohne Zusatz kann beides heißen.
Formulierung für den Managementvertrag
Ein Vorschlag, den du mit deiner Kanzlei abstimmst:
„Das Management erhält eine Provision von 20 % auf das vereinbarte Nettohonorar jeder vermittelten Kooperation, ohne Umsatzsteuer. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören erstattete Auslagen, vom Creator getragene Produktionskosten, die das Partnerunternehmen gesondert vergütet, sowie Gebühren, die das Partnerunternehmen dem Management gesondert zahlt. Kürzt das Partnerunternehmen den Betrag, etwa durch eine Agenturvergütung, gilt der tatsächlich gezahlte Betrag.“
Diese Formulierung beantwortet alle drei Bedeutungen in einem Absatz.
Checkliste: Ist deine Provisionsregel eindeutig?
Typische Fehler
Provision auf den Rechnungsbetrag mit Steuer
Dann hängt die Provision vom Steuerfall ab. Rechne immer auf netto.
Aufschlag und Abzug verwechseln
Wer 20 % aufschlägt, aber mit 20 % Abzug kalkuliert, verdient weniger als gedacht.
Auslagen in der Grundlage
Der Creator zahlt Provision auf seine eigenen Kosten. Das sorgt zu Recht für Ärger.
Jeder im Team rechnet anders
Ohne schriftliche Regel rechnet jede Person nach Gefühl. Halte die Regel fest und lege sie im System an.
So bildet CreatorOffice die Provisionsgrundlage ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Belegt sind diese Funktionen:
- Provisionssätze: je Kooperation, je Creator, je Herkunft der Anfrage oder als Standard der Agentur, auch als Staffel. Ein Satz an der Kooperation geht vor.
- Festschreibung: Der Satz wird beim Anlegen der Kooperation festgeschrieben, neue Standards gelten für neue Kooperationen.
- Auslagen provisionsfrei: Sie gehen ohne Abzug an den Creator.
- Anteil je Monat: CreatorOffice rechnet den Anteil des Creators für jeden Monat aus.
- Steuerfälle für Deutschland, Österreich und die Schweiz: auf der Rechnung an die Marke.
- Kennzahlen: Umsatz, Provision und Creator-Anteil nach Zeitraum, Creator, Marke, Plattform und Herkunft.
Mehr dazu auf der Seite Provisionen und Auszahlungen an Creator. Was in welchem Tarif steckt, steht bei den Tarifen. Mit dem Provisionsrechner kannst du Beispiele durchspielen.
Häufige Fragen
Wird die Provision vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet?
In Bezug auf die Umsatzsteuer üblicherweise vom Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer. Ob Auslagen und andere Kosten zur Grundlage gehören, ist Vereinbarungssache und sollte im Managementvertrag stehen.
Muss auf die Provision Umsatzsteuer gezahlt werden?
Das hängt von deinem Steuerstatus und dem des Creators ab. Wie deine Provisionsrechnung steuerlich zu behandeln ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was ist der Unterschied zwischen 20 % Abzug und 20 % Aufschlag?
Beim Abzug zieht das Management 20 % vom Honorar ab. Beim Aufschlag kommen 20 % auf den Wunschbetrag des Creators. Der Aufschlag bringt dem Management weniger: 20 % Aufschlag entsprechen rund 16,7 % Abzug.
Fällt auf Reisekosten Provision an?
In den meisten Managements nicht, weil Auslagen eine Erstattung sind und kein Verdienst. Halte die Regel im Vertrag fest.
Wie rechne ich einen Abzugssatz in einen Aufschlag um?
Aufschlag = Abzugssatz ÷ (1 − Abzugssatz). Aus 20 % Abzug werden 25 % Aufschlag, aus 15 % Abzug rund 17,6 %.
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