Eine Nachprovision im Management ist die Provision, die eine Agentur nach dem Ende der Zusammenarbeit mit einem Creator weiter bekommt, für Kooperationen, die in der gemeinsamen Zeit entstanden sind. Ob es sie gibt, wie lange sie läuft und wofür sie gilt, steht im Managementvertrag. Steht dort nichts, wird das Ende der Zusammenarbeit schnell zum Streit über jede laufende Kooperation.
Dieser Ratgeber zeigt die gängigen Modelle für eine Nachprovision, ein durchgerechnetes Beispiel mit Staffel, eine Klausel als Vorlage und die praktischen Fragen der Abrechnung nach dem Austritt. Er nennt keine Marktwerte, weil es dafür keine verlässlichen Zahlen gibt. Die vertragliche Gestaltung prüft deine Kanzlei.
Wofür gibt es eine Nachprovision?
Ein Management investiert in Beziehungen zu Marken, verhandelt Rahmenverträge und baut Langzeitkooperationen auf. Endet die Zusammenarbeit mit dem Creator, laufen manche dieser Kooperationen weiter, andere werden kurz danach verlängert. Die Nachprovision regelt, ob das Management an dieser Arbeit noch beteiligt ist.
Drei Situationen solltest du unterscheiden:
| Situation | Beispiel | Frage |
|---|---|---|
| laufende Kooperation | Monatsdeal bis Dezember, Austritt im Juni | Wer bekommt die Provision für Juli bis Dezember? |
| Verlängerung mit derselben Marke | Marke verlängert im Oktober um sechs Monate | Hat das Management die Verlängerung vorbereitet? |
| neue Kooperation mit einer bekannten Marke | Marke aus der Vertragszeit bucht neu | Wie lange nach dem Austritt zählt das noch? |
| neue Marke | Marke ohne Kontakt in der Vertragszeit | Gilt überhaupt eine Nachprovision? |
Welche Modelle für die Nachprovision gibt es?
Modell 1: nur laufende Kooperationen
Die Nachprovision gilt für Kooperationen, die vor dem Austritt vereinbart wurden, bis zu deren Ende. Verlängerungen zählen nicht. Einfach und klar, aber das Management geht bei Verlängerungen leer aus, auch wenn es sie vorbereitet hat.
Modell 2: feste Dauer für bekannte Marken
Die Nachprovision gilt für eine feste Zeit nach dem Austritt, etwa zwölf Monate, für alle Kooperationen mit Marken, mit denen in der Vertragszeit verhandelt oder gearbeitet wurde. Fair für beide Seiten, braucht aber eine klare Liste der Marken.
Modell 3: abnehmende Staffel
Wie Modell 2, nur sinkt der Satz mit der Zeit seit dem Austritt, etwa voller Satz für laufende Kooperationen, danach niedrigere Sätze. Das spiegelt, dass der Anteil des Managements an einem Deal mit der Zeit abnimmt.
Modell 4: keine Nachprovision
Mit dem Austritt endet jeder Anspruch, auch für laufende Kooperationen. Für Creator attraktiv, für das Management riskant, besonders bei langen Monatsdeals.
Welches Modell zu deinem Management passt, hängt davon ab, wie viel Akquise du für deine Creator machst. Wie Provisionen insgesamt aufgebaut werden können, erklärt der Ratgeber Provision im Influencer-Management, gestaffelte Sätze der Artikel Gestaffelte Provision im Management.
Rechenbeispiel: Austritt mit Staffel
Die Zahlen sind frei gewählt. Mara Linden verlässt Studio Nordlicht am 30. Juni 2026. Vereinbart war 20 % Provision. Die Nachprovision folgt Modell 3:
- laufende Kooperationen: 20 % bis zu ihrem Ende
- Verlängerungen und neue Deals mit Marken aus der Vertragszeit im 1. bis 6. Monat nach dem Austritt: 15 %
- im 7. bis 12. Monat: 10 %
- danach und für neue Marken: 0 %
Die Kooperationen nach dem Austritt:
| Kooperation | Zeitraum | Honorar | Satz | Nachprovision |
|---|---|---|---|---|
| Lunava, laufender Monatsdeal | Juli bis September 2026 | 3 × 3.000 € = 9.000 € | 20 % | 1.800 € |
| Lunava, Verlängerung | Oktober bis Dezember 2026, Monat 4 bis 6 | 3 × 3.000 € = 9.000 € | 15 % | 1.350 € |
| Kalmira, neue Kampagne, Marke aus der Vertragszeit | Februar 2027, Monat 8 | 5.000 € | 10 % | 500 € |
| Velune, neue Marke | März 2027 | 4.000 € | 0 % | 0 € |
Summe der Nachprovision: 1.800 € + 1.350 € + 500 € = 3.650 €.
Hätte der Vertrag nur Modell 1 vorgesehen, wären es allein die 1.800 € aus dem laufenden Monatsdeal gewesen. Mit Modell 4 gar nichts. Der Unterschied zeigt, warum die Regel vor dem Austritt feststehen muss, nicht danach.
Eine Klausel als Ausgangspunkt
Die Formulierung ist ein Beispiel für Modell 3. Ob sie in deinem Fall trägt, prüft deine Kanzlei.
Endet dieser Vertrag, erhält die Agentur für Kooperationen, die vor dem Vertragsende vereinbart wurden, die vereinbarte Provision bis zu deren Ende. Für Verlängerungen und neue Kooperationen mit Marken, die in der Anlage „Marken aus der Vertragszeit“ aufgeführt sind, erhält die Agentur in den ersten sechs Monaten nach Vertragsende 15 % und im siebten bis zwölften Monat 10 % des Honorars. Der Creator teilt der Agentur solche Kooperationen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss mit und legt die Abrechnung der Marke vor.
Was ein Managementvertrag sonst enthalten sollte, zeigen die Ratgeber Influencer-Management-Vertrag und Managementvertrag für Creator. Ob neben dem Vertrag gesetzliche Ansprüche in Betracht kommen, klärst du mit deiner Kanzlei.
Wie rechnest du die Nachprovision ab?
Nach dem Austritt hat das Management keinen direkten Einblick mehr in neue Deals. Die Abrechnung hängt deshalb an klaren Regeln:
- Laufende Kooperationen: Rechnet die Agentur im eigenen Namen ab, behält sie die Nachprovision wie bisher vom Honorar ein. Rechnet der Creator direkt ab, stellt die Agentur ihm die Nachprovision in Rechnung.
- Verlängerungen und neue Deals: Der Creator meldet sie wie vereinbart. Die Agentur stellt die Nachprovision in Rechnung.
- Nachweis: Vereinbare, welche Unterlagen der Creator vorlegt, etwa die Rechnung an die Marke oder einen Auszug aus dem Vertrag.
- Neues Management: Wechselt der Creator zu einem anderen Management, sprecht die Nachprovision mit allen Beteiligten ab. Wie die Übergabe laufender Kooperationen geht, erklärt der Artikel Creator wechselt das Management.
Typische Fehler bei der Nachprovision
Keine Regel im Vertrag
Dann verhandelt ihr die Nachprovision am Ende, wenn die Stimmung am schlechtesten ist. Regle sie beim Start.
„Marken aus der Vertragszeit“ ohne Liste
Hat eine Mail an eine Marke schon gereicht, oder braucht es eine Kooperation? Lege beim Austritt eine bestätigte Liste an.
Unbegrenzte Dauer
Eine Nachprovision ohne Ende belastet den Creator dauerhaft und führt zu Konflikten. Begrenze sie zeitlich.
Keine Meldepflicht
Ohne Pflicht, neue Deals zu melden, erfährt das Management nichts. Vereinbare Meldung und Nachweis.
Die Regel wird beim Austritt neu erfunden
Wer für jeden Creator eine eigene Lösung findet, wird unglaubwürdig. Lege einen Standard fest und weiche nur begründet ab.
Checkliste Nachprovision
So bildet CreatorOffice die Nachprovision ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Provision und Nachprovision hängen an den Konditionen des Creators und an der Kooperation. Belegt sind diese Funktionen:
- Regel beim Archivieren: CreatorOffice fragt nach Dauer, festem Satz oder Staffel nach Monaten seit dem Austritt und den Kooperationen, für die die Nachprovision gilt.
- Laufende Kooperationen: rechnen auf Wunsch ab dem Austritt nach dieser Regel ab.
- Standard der Agentur: Eine Regel für die Nachprovision legst du einmal in den Konditionen fest.
- Transparenz: Der Creator sieht seine Regel im Portal.
- Ohne Regel keine Nachprovision: CreatorOffice rechnet nur ab, was du festgelegt hast.
- Provisionsrechnung: Rechnet ein Creator direkt mit der Marke ab, stellst du ihm deine Provision in Rechnung.
Provisionen, Staffeln und Nachprovision gibt es in jedem Tarif. Mehr dazu auf den Seiten Provisionen und Auszahlungen an Creator und Talentmanagement-Software. Die Tarife findest du bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Was ist eine Nachprovision?
Provision, die das Management nach dem Ende der Zusammenarbeit mit einem Creator weiter bekommt, für Kooperationen aus der gemeinsamen Zeit. Sie gilt nur, wenn sie im Managementvertrag vereinbart ist.
Wie lange läuft eine Nachprovision?
So lange, wie es vereinbart ist. Möglich sind etwa eine Begrenzung auf laufende Kooperationen oder auf eine feste Zeit nach dem Austritt, auch mit sinkendem Satz. Feste Marktwerte gibt es dafür nicht.
Bekommt das Management Provision für neue Marken nach dem Austritt?
Nur, wenn der Vertrag das vorsieht. Die Modelle in diesem Ratgeber beziehen sich auf Kooperationen und Marken aus der gemeinsamen Zeit. Was für dich gilt, steht im Managementvertrag.
Wie erfährt das Management von neuen Deals nach dem Austritt?
Über eine vereinbarte Meldepflicht des Creators mit Nachweis, etwa der Rechnung an die Marke. Ohne diese Regel hat das Management kaum Einblick.
Was passiert, wenn kein Vertrag die Nachprovision regelt?
Dann ist unklar, ob und wofür sie geschuldet ist. Ob gesetzliche Ansprüche in Betracht kommen, klärst du mit deiner Kanzlei. Besser ist, die Frage im Managementvertrag zu regeln.
Kann CreatorOffice eine Nachprovision abrechnen?
Ja. Beim Archivieren eines Creators legst du Dauer, Satz oder Staffel und die betroffenen Kooperationen fest. Laufende Kooperationen rechnen auf Wunsch ab dem Austritt nach dieser Regel ab, und der Creator sieht seine Regel im Portal.
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