Wenn ein Creator das Management wechselt, entscheidet vor allem eine Frage über einen reibungslosen Übergang: Wer führt welche laufende Kooperation zu Ende, wer stellt die Rechnung, und an wen fließt die Provision? Die Antwort steht meist im alten Managementvertrag, in den Verträgen mit den Marken und in den Absprachen, die alle Beteiligten beim Wechsel treffen.
Dieser Ratgeber ist für das neue Management geschrieben, das einen Creator übernimmt. Er hilft aber auch dem alten Management, das sauber übergeben will. Du findest eine Bestandsaufnahme in fünf Schritten, ein Rechenbeispiel mit Nachprovision, eine Vorlage für die Nachricht an Marken und eine Übergabe-Checkliste. Wie das abgebende Management das Ende gestaltet, beschreibt der Ratgeber Zusammenarbeit mit einem Creator beenden.
Bevor du übernimmst: Was steht im alten Managementvertrag?
Bitte den Creator, dir den alten Managementvertrag und die Kündigung zu zeigen, bevor ihr Kooperationen plant. Vier Punkte sind entscheidend:
| Punkt | Frage | Folge für die Übernahme |
|---|---|---|
| Laufzeit und Kündigung | Wann endet der Vertrag wirklich? | Bis dahin ist oft das alte Management zuständig. |
| Exklusivität | Darf der Creator vor Vertragsende mit dir arbeiten? | Neue Deals erst nach dem Ende planen. |
| Nachprovision | Bekommt das alte Management Provision auf Deals nach dem Ende? | Betrifft Kooperationen, die es angebahnt hat. |
| Abrechnung | Wer rechnet laufende Kooperationen ab? | Bestimmt Rechnungssteller und Zahlungsweg. |
Wie Managementverträge typischerweise aufgebaut sind, steht im Ratgeber Managementvertrag für Creator. Die rechtliche Bewertung des alten Vertrags, etwa ob eine Klausel wirksam ist, gehört zu deiner Kanzlei oder der Kanzlei des Creators. Du solltest dazu keine Einschätzung abgeben.
Bestandsaufnahme in fünf Schritten
Schritt 1: Alle laufenden Kooperationen auflisten
Der Creator listet jede Kooperation auf, die nicht vollständig abgeschlossen und bezahlt ist: Marke, Leistungen, offene Beiträge, Honorar, Laufzeit, Vertragspartner.
Schritt 2: Vertragspartner prüfen
Hat die Marke mit dem alten Management einen Vertrag geschlossen oder direkt mit dem Creator? Ist das Management Vertragspartner der Marke, bleibt es in aller Regel zuständig, bis die Kooperation endet oder alle Beteiligten etwas anderes vereinbaren.
Schritt 3: Stand jeder Kooperation festhalten
Welche Beiträge sind geliefert, welche abgerechnet, welche bezahlt? Bei Monatsdeals gilt das für jeden Monat einzeln.
Schritt 4: Zuständigkeit entscheiden
Für jede Kooperation gibt es drei Wege:
- Altes Management führt zu Ende: Es betreut, rechnet ab und zahlt den Anteil an den Creator aus. Das ist bei Deals kurz vor dem Ende meist am einfachsten.
- Neues Management übernimmt: Alle Beteiligten, auch die Marke, stimmen zu. Rechnung und Zahlungsweg wechseln ab einem festen Monat.
- Kooperation endet: Etwa wenn die Marke nicht mit dem neuen Management arbeiten will oder der Creator die Kooperation nicht fortsetzen möchte.
Schritt 5: Schriftlich festhalten
Eine Übergabevereinbarung zwischen altem Management, neuem Management und Creator listet jede Kooperation mit Zuständigkeit, Rechnungssteller, Zahlungsweg und Provision auf. Die Formulierung klärst du mit deiner Kanzlei.
Rechenbeispiel: Wer bekommt welche Provision?
Die Zahlen sind frei gewählt, ohne Steuern. Creatorin Elin Berg wechselt zum 1. März von Management A zu Studio Nordlicht.
Kooperation 1: Monatsdeal mit Marke Kalmira, 2.000 € im Monat, Januar bis Juni. Management A hat den Deal geholt und bleibt Vertragspartner. Vereinbart: A führt zu Ende.
- Provision A (20 %) für 6 Monate: 6 × 400 € = 2.400 €
- Anteil Elin: 6 × 1.600 € = 9.600 €
- Studio Nordlicht: 0 €
Kooperation 2: Monatsdeal mit Marke Avorae, 3.000 € im Monat, März bis August, angebahnt von A, Vertrag erst nach dem Wechsel geschlossen. Der alte Vertrag sieht 10 % Nachprovision für sechs Monate vor, auf Deals, die A angebahnt hat. Studio Nordlicht betreut und rechnet ab, eigene Provision 20 %.
- Honorar gesamt: 6 × 3.000 € = 18.000 €
- Provision Studio Nordlicht: 20 % = 3.600 €
- Nachprovision an A: 10 % = 1.800 €
- Anteil Elin: 18.000 € − 3.600 € − 1.800 € = 12.600 €
Elin bekommt bei Kooperation 2 also 70 % statt 80 % des Honorars. Ob die Nachprovision vom Anteil des Creators oder von der Provision des neuen Managements abgeht, ist Verhandlungssache und sollte vorher geklärt sein. Würde Studio Nordlicht sie tragen, blieben Elin 14.400 € und Studio Nordlicht 1.800 €. Wie Nachprovision üblicherweise geregelt wird, beschreibt der Ratgeber Nachprovision im Management.
Marken informieren: abgestimmt und rechtzeitig
Marken sollten vom Wechsel aus erster Hand erfahren, am besten in einer Nachricht, die altes und neues Management abgestimmt haben. Eine Vorlage für Marken, deren Kooperation zum neuen Management wechselt:
Betreff: Neue Ansprechperson für die Kooperation mit Elin Berg
Guten Tag Herr Brandt,
Elin Berg wird ab dem 1. März von Studio Nordlicht betreut. Für Ihre laufende Kooperation ändert sich inhaltlich nichts: Leistungen, Termine und Honorar bleiben wie vereinbart.
Ab der Rechnung für März stellt Studio Nordlicht die Rechnung, die neue Bankverbindung steht darauf. Rechnungen für Januar und Februar kommen weiterhin von Management A.
Ihre neue Ansprechperson ist Alex Nord. Wir melden uns in den nächsten Tagen für ein kurzes Kennenlernen.
Beste Grüße Alex Nord, Studio Nordlicht, im Einvernehmen mit Management A
Wichtig ist der Satz zur Rechnung. Ohne ihn zahlt die Buchhaltung der Marke an die alte Bankverbindung.
Was das neue Management übernehmen muss
Für Kooperationen, die zu dir wechseln, brauchst du vom Creator oder vom alten Management:
- den Vertrag mit der Marke und alle Ergänzungen
- das Briefing und offene Freigaben
- den Stand jedes Monats: geliefert, abgerechnet, bezahlt
- Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei der Marke, auch der Buchhaltung
- Nutzungsrechte und ihre Laufzeit
- Exklusivitäten, die noch laufen
- offene Fragen oder Streitpunkte
Lege dann für jede übernommene Kooperation den Monat fest, ab dem du abrechnest. Doppelte Rechnungen für denselben Monat sind der häufigste Fehler beim Wechsel.
Checkliste für die Übergabe
Typische Fehler beim Managementwechsel
Zu früh neue Deals planen
Läuft der alte Vertrag noch, ist der Creator womöglich gebunden. Warte das Ende ab.
Kooperationen doppelt abrechnen
Altes und neues Management stellen Rechnungen für denselben Monat. Leg den Wechselmonat je Kooperation schriftlich fest.
Nachprovision übersehen
Später taucht eine Forderung des alten Managements auf, die niemand eingeplant hat. Frag vor der Übernahme danach.
Schlecht über das alte Management reden
Marken arbeiten oft mit beiden. Bleib sachlich, auch wenn der Wechsel schwierig war.
Offene Zahlungen vergessen
Schulden Marken dem Creator noch Geld aus der Zeit vor dem Wechsel, muss jemand nachfassen. Klärt, wer das übernimmt.
So bildet CreatorOffice den Managementwechsel ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Für einen Wechsel sind diese Funktionen belegt:
- Bestand übernehmen: laufende Kooperationen und offene Rechnungen per Excel- oder CSV-Datei, in jedem Tarif. Creator und Marken importierst du als CSV-Datei.
- Monatsdeals: Jeder Monat hat eigene Beiträge, eine eigene Rechnung und einen eigenen Stand. So legst du den Wechselmonat sauber fest.
- Provision je Herkunft: eigene Sätze für Eigenakquise des Creators, Akquise der Agentur oder Anfrage der Marke, beim Anlegen festgeschrieben.
- Nachprovision: Verlässt ein Creator deine Agentur, fragt CreatorOffice beim Archivieren nach der Regel: Dauer, Satz oder Staffel und betroffene Kooperationen. Der Creator sieht seine Regel im Portal.
- Hinweis „Möglicherweise doppelt“: wenn es zur selben Kooperation und zum selben Monat schon eine Rechnung gibt.
- Mahnung im Namen des Creators: für Rechnungen, die der Creator direkt an die Marke stellt.
- Datenexport: jederzeit, auch nach einer Kündigung.
Mehr dazu auf den Seiten Provisionen und Auszahlungen an Creator und Influencer-Kooperationen verwalten. Die Tarife zeigen, was in welchem Tarif steckt.
Häufige Fragen
Wer rechnet laufende Kooperationen ab, wenn ein Creator das Management wechselt?
Das hängt davon ab, wer Vertragspartner der Marke ist und was die Beteiligten vereinbaren. Häufig führt das alte Management Kooperationen kurz vor dem Ende zu Ende, während längere Deals ab einem festen Monat wechseln. Halte die Regel je Kooperation schriftlich fest.
Muss das neue Management Nachprovision an das alte zahlen?
Nur, wenn es so vereinbart ist. Die Nachprovision steht im alten Managementvertrag zwischen Creator und altem Management. Wer sie wirtschaftlich trägt, klären die Beteiligten beim Wechsel.
Wann darf ein Creator mit dem neuen Management arbeiten?
Das bestimmt der alte Managementvertrag, besonders Laufzeit, Kündigungsfrist und Exklusivität. Bei Unklarheiten klärt das der Creator mit seiner Kanzlei.
Wie informiere ich Marken über einen Managementwechsel?
In einer abgestimmten Nachricht mit Datum des Wechsels, neuer Ansprechperson und der Angabe, ab welchem Monat wer die Rechnung stellt. So zahlt die Marke an die richtige Stelle.
Was passiert mit offenen Rechnungen aus der alten Zeit?
Sie bleiben beim alten Management oder beim Creator, je nachdem, wer sie gestellt hat. Klärt, wer nachfasst, falls eine Marke nicht zahlt.
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