Ist ein Creator krank und eine Kooperation läuft, informiert das Management die Marke noch am selben Tag, schlägt einen neuen Termin oder einen Ersatz vor und hält die neue Absprache schriftlich fest. Was mit dem Honorar passiert, hängt vom Vertrag ab: Für nicht erbrachte Leistungen gibt es in der Regel kein Geld, für bereits gelieferte schon. Eine gute Ausfallregel im Vertrag macht diese Fragen im Ernstfall einfach.
Creator arbeiten mit ihrer Person. Fällt die Person aus, fällt die Leistung aus, egal ob durch Krankheit, Unfall, einen Trauerfall oder Elternzeit. Dieser Ratgeber zeigt, was in den ersten 24 Stunden passiert, welche Lösungen es für Marke und Creator gibt, wie du das Honorar anpasst und was in eine Ausfallklausel gehört. Sagt dagegen die Marke ab, gelten andere Fragen; dazu steht mehr im Ratgeber Ausfallhonorar.
Die ersten 24 Stunden, wenn ein Creator krank ist
1. Lage klären
Wie lange fällt der Creator voraussichtlich aus? Welche Leistungen sind betroffen? Frag nicht nach Diagnosen. Für die Planung reicht eine Einschätzung der Dauer.
2. Betroffene Kooperationen auflisten
Welche Beiträge stehen in den nächsten Tagen und Wochen an: Entwürfe, Drehtage, Events, Veröffentlichungen? Welche Marke ist betroffen, und wer ist dort zuständig?
3. Marke informieren
Am selben Tag, am besten telefonisch und danach schriftlich. Vorlage:
Guten Tag Herr Brandt,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Mara Linden krankheitsbedingt für voraussichtlich zwei Wochen ausfällt. Davon betroffen sind der Drehtag am 12. November und das Reel, das am 18. November erscheinen sollte.
Wir schlagen vor, den Drehtag auf den 26. November zu verlegen und das Reel am 2. Dezember zu veröffentlichen. Wenn der Termin für Ihre Kampagne zu spät ist, sprechen wir gern über Alternativen.
Wir melden uns spätestens am 19. November mit einem Update.
Beste Grüße Alex Nord, Studio Nordlicht
4. Termine stoppen
Drehtage, Studio, Fotografen und Reisen absagen oder verschieben, um Kosten zu vermeiden. Prüfe, was sich kostenfrei stornieren lässt.
5. Creator entlasten
Der Creator soll gesund werden, nicht Mails beantworten. Übernimm die Kommunikation mit den Marken.
Welche Lösungen gibt es?
Je nach Kampagne passen unterschiedliche Wege:
| Lösung | Passt, wenn | Folge für das Honorar |
|---|---|---|
| Verschieben | Kampagne ist zeitlich flexibel | bleibt gleich |
| Leistung anpassen | etwa Story statt Reel, Foto statt Video | wird neu vereinbart |
| Ersatz-Creator | Termin ist fix, Marke ist offen für andere Gesichter | geht an den Ersatz, Konditionen neu |
| Teilabsage | Kampagne läuft ohne den Creator weiter | nur Geliefertes wird bezahlt |
| Komplette Absage | nichts ist geliefert, kein Ersatz möglich | entfällt |
Verschieben
Die einfachste Lösung, wenn die Kampagne nicht an ein Datum gebunden ist. Bei saisonalen Kampagnen, Produktstarts oder Events geht das oft nicht.
Ersatz-Creator vorschlagen
Ein Ersatz ist nur mit Zustimmung der Marke möglich. Schlage höchstens zwei bis drei Namen vor, die wirklich passen und verfügbar sind. Der ursprüngliche Creator sollte zustimmen, wenn es um seinen Kanal oder seine Zielgruppe geht. Wie du eine passende Auswahl triffst, zeigt der Ratgeber Pitch-Liste mit Creatorn.
Teilabsage
Manchmal sind einige Beiträge schon geliefert. Dann werden diese bezahlt, die übrigen entfallen. Das ist fair für beide Seiten und schnell geklärt.
Was passiert mit dem Honorar?
Kurz eingeordnet, ohne Rechtsberatung, Stand Oktober 2026 für Deutschland: Eine Leistung, die jemand persönlich erbringen muss, kann er nach § 275 Abs. 3 BGB verweigern, wenn sie ihm nicht zuzumuten ist, etwa bei schwerer Krankheit. Muss der Schuldner nicht leisten, entfällt nach § 326 Abs. 1 BGB grundsätzlich auch der Anspruch auf die Gegenleistung, also das Honorar für diesen Teil. Was im Einzelfall gilt, hängt vom Vertrag ab, und ob Schadensersatz oder andere Ansprüche im Raum stehen, klärst du mit deiner Kanzlei.
Für die Praxis heißt das: Bezahlt wird, was geliefert ist. Für den Rest braucht es eine neue Absprache.
Rechenbeispiel: Teilabsage mit Ersatz
Die Zahlen sind frei gewählt, ohne Steuern. Mara Linden hat mit der Marke Kalmira drei Reels zu je 2.000 € vereinbart, zusammen 6.000 €. Reel 1 ist veröffentlicht. Mara fällt für den Rest der Kampagne aus. Die Marke stimmt zu, dass Creatorin Elin Berg die Reels 2 und 3 übernimmt, zum selben Preis.
Abrechnung gegenüber der Marke:
- Reel 1 (Mara): 2.000 €
- Reels 2 und 3 (Elin): 2 × 2.000 € = 4.000 €
- Summe an die Marke: 6.000 €, unverändert
Verteilung bei 20 % Provision:
| Honorar | Provision Agentur | Anteil Creator | |
|---|---|---|---|
| Mara, Reel 1 | 2.000 € | 400 € | 1.600 € |
| Elin, Reels 2 und 3 | 4.000 € | 800 € | 3.200 € |
| Summe | 6.000 € | 1.200 € | 4.800 € |
Hätte die Marke keinen Ersatz gewollt, wären nur 2.000 € abgerechnet worden. Die Provision der Agentur hätte 400 € betragen statt 1.200 €.
Prüfe bei einem Ersatz außerdem, ob für den neuen Creator andere Konditionen gelten, etwa ein anderer Provisionssatz, und ob die Marke für ihn neue Nutzungsrechte braucht.
Die Ausfallklausel: was in den Vertrag gehört
Eine kurze Regel im Kooperationsvertrag spart im Ernstfall lange Verhandlungen. Diese Punkte gehören hinein:
- Mitteilung: Der Creator oder das Management informiert die Marke unverzüglich, sobald ein Ausfall absehbar ist.
- Nachweis: Ob und welcher Nachweis nötig ist, etwa eine ärztliche Bescheinigung ohne Diagnose.
- Ersatztermin: Die Leistung wird innerhalb einer bestimmten Frist nachgeholt, wenn die Kampagne das zulässt.
- Ersatz-Creator: nur mit Zustimmung der Marke.
- Honorar: Erbrachte Leistungen werden bezahlt, nicht erbrachte entfallen, vorausbezahlte werden erstattet oder verrechnet.
- Kosten: Wer trägt bereits entstandene Kosten, etwa für ein gebuchtes Studio?
- Kein Schadensersatz bei Krankheit: sofern rechtlich zulässig. Das prüft die Kanzlei.
Wie ein Kooperationsvertrag insgesamt aufgebaut ist, beschreibt der Ratgeber Kooperationsvertrag für Influencer.
Längere Ausfälle: Elternzeit, längere Krankheit, Pause
Bei planbaren oder längeren Ausfällen gilt:
- Früh planen: Elternzeit oder eine Operation sind oft Monate vorher bekannt. Nimm in dieser Zeit keine Kooperationen mit festen Terminen an.
- Laufende Monatsdeals besprechen: pausieren, mit Vorproduktion überbrücken oder mit der Marke beenden.
- Kalender sperren: damit niemand im Team neue Termine zusagt.
- Wiedereinstieg vorbereiten: Marken rechtzeitig sagen, ab wann der Creator wieder verfügbar ist.
Hilfe zur Planung gibt der Ratgeber Kapazität von Creatorn planen.
Checkliste bei einem Ausfall
Typische Fehler
Zu spät melden
Wer hofft, dass der Creator rechtzeitig gesund wird, und erst am Veröffentlichungstag absagt, verärgert die Marke. Melde früh.
Diagnosen weitergeben
Gesundheitsdaten sind besonders schutzwürdig. „Krankheitsbedingt“ genügt.
Ersatz ohne Zustimmung
Ein Ersatz-Creator ohne Zustimmung der Marke ist ein Vertragsproblem. Hol die Zustimmung schriftlich ein.
Druck auf den Creator
Ein krank gedrehtes Video hilft niemandem. Schütze die Gesundheit vor den Termin.
So bildet CreatorOffice einen Ausfall ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Belegt sind diese Funktionen:
- Beiträge mit Fristen: Jede Leistung ist ein Beitrag mit Entwurfsfrist und Veröffentlichungstermin, die Beitragsübersicht zeigt, was wann fällig ist.
- Kalender für Team und Creator: Entwurfsfristen, Posting-Termine und eigene Termine, auf Wunsch als Kalender-Abo.
- Monatsdeals: Jeder Monat hat eigene Beiträge, eine eigene Rechnung und einen eigenen Stand.
- Rechnung aus Kooperation und Monat: in jedem Tarif.
- Provision je Kooperation: beim Anlegen festgeschrieben, auch für einen Ersatz-Creator mit eigenem Satz.
- Chat mit Creatorn an der Kooperation: Absprachen bleiben an einer Stelle.
Mehr dazu auf der Seite Influencer-Kooperationen verwalten. Was in welchem Tarif steckt, steht bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Kooperation, wenn ein Creator krank ist?
Das Management informiert die Marke und schlägt eine Lösung vor: verschieben, Leistung anpassen, Ersatz-Creator oder Teilabsage. Was gilt, hängt vom Vertrag und von der Absprache mit der Marke ab.
Bekommt ein kranker Creator sein Honorar?
Für bereits erbrachte Leistungen in der Regel ja, für nicht erbrachte in der Regel nicht. Die Details regelt der Vertrag. Rechtliche Fragen klärst du mit deiner Kanzlei.
Darf das Management einen Ersatz-Creator schicken?
Nur mit Zustimmung der Marke. Schlage wenige, wirklich passende Creator vor und halte die Zustimmung schriftlich fest.
Muss der Creator der Marke ein Attest vorlegen?
Nur, wenn der Vertrag das vorsieht. Eine Bescheinigung ohne Diagnose reicht in der Regel. Gesundheitsdetails gibst du nicht weiter.
Was gehört in eine Ausfallklausel?
Mitteilungspflicht, Ersatztermin, Regel für einen Ersatz-Creator, Honorar für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen und die Verteilung bereits entstandener Kosten.
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