Spätestens mit der ersten bezahlten Kooperation stellt sich die Frage: Brauche ich auf Instagram ein Impressum? Und muss da wirklich meine Wohnadresse drinstehen? Viele Creator schieben das Thema auf, bis eine Abmahnung im Postfach liegt. Dabei ist ein Impressum in zwanzig Minuten eingerichtet, wenn man weiß, was hineingehört und wo es stehen muss.
Dieser Artikel erklärt, wann die Impressumspflicht für Influencer gilt, welche Angaben nötig sind, wie du sie auf Instagram, TikTok und YouTube erreichbar machst und was du tun kannst, wenn du deine Wohnadresse nicht öffentlich machen willst. Dazu kommt, was in Österreich und der Schweiz gilt.
Wann brauchst du ein Impressum?
In Deutschland regelt das Digitale-Dienste-Gesetz die Impressumspflicht. Sie gilt für digitale Dienste, die geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Ein Social-Media-Profil fällt darunter, wenn du es nicht mehr rein privat betreibst. Bezahlte Kooperationen, Affiliate-Links, Rabattcodes mit Provision und Produkte, die du gegen Beiträge bekommst, sind klare Zeichen. Wer ein reines Hobbyprofil ohne Einnahmen hat, braucht in der Regel keins. Die Grenze ist aber schneller erreicht, als viele denken. Auch wer auf dem Profil ein Gewinnspiel mit Produkten einer Marke veranstaltet oder ein Media-Kit an Marken verschickt, tritt geschäftlich auf.
Machst du journalistisch-redaktionelle Inhalte, etwa regelmäßige Berichte oder Kommentare zu Nachrichten, verlangt der Medienstaatsvertrag zusätzlich eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift.
Was ins Impressum gehört
| Angabe | Pflicht, wenn | Beispiel |
|---|---|---|
| Vor- und Nachname, bei Firmen die Firma mit Rechtsform | immer | Alex Muster |
| Anschrift, unter der du Post bekommst | immer | Musterstraße 1, 12345 Musterstadt |
| E-Mail-Adresse | immer | kontakt(at)example.com |
| weiterer schneller Kontaktweg | immer, etwa Telefon oder Kontaktformular | Kontaktformular auf deiner Website |
| USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | wenn du eine davon hast; die Angabe einer der beiden genügt | DE123456789 |
| Registereintrag | wenn du im Handelsregister stehst, etwa als GmbH | Amtsgericht, Nummer |
| Vertretung | bei Gesellschaften | Geschäftsführung |
| verantwortliche Person für Inhalte | bei journalistisch-redaktionellen Inhalten | Name und Anschrift |
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern seit Ende 2024 nach und nach von selbst. Hast du keine USt-IdNr., aber schon eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, gehört diese ins Impressum. Eine Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Gib sie dort auch nicht freiwillig an. Für die Kontaktadresse lohnt eine eigene Adresse nur für geschäftliche Anfragen, die du regelmäßig liest. Kommt eine Abmahnung oder eine Frage einer Behörde, laufen Fristen, und eine Mail, die wochenlang ungelesen bleibt, hilft dir dann nicht.
Wo das Impressum stehen muss
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bewährt hat sich ein Link mit dem Wort „Impressum“, der mit höchstens zwei Klicks zum Ziel führt. Auf den Plattformen sieht das so aus:
- Instagram und TikTok: In der Bio steht ein Link. Führt er auf eine Linkseite, steht dort ein eigener Eintrag „Impressum“. Ein Hinweis „Impressum: Link in Bio“ hilft zusätzlich.
- YouTube: Im Kanal unter „Mehr“ beziehungsweise in der Kanalinfo, entweder direkt als Text oder als Link auf deine Impressumsseite.
- Eigene Website: Ein Link „Impressum“ im Fuß jeder Seite.
Wohnadresse: Was du tun kannst
Die Anschrift muss eine sein, unter der du tatsächlich Post bekommst, und zwar auch rechtliche Schreiben. Ein Postfach reicht nicht. Wer seine Wohnadresse nicht veröffentlichen möchte, nutzt eine geschäftliche Anschrift: ein eigenes Büro, einen Platz in einem Coworking-Space mit Postzustellung oder die Adresse des Managements, wenn es Post für dich annimmt und weiterleitet. Ob ein reiner Adressdienst ohne Zustellung ausreicht, ist umstritten. Wichtig ist, dass Post dich zuverlässig und schnell erreicht.
Österreich und die Schweiz
- Österreich: Das E-Commerce-Gesetz verlangt bei geschäftlichen Online-Angeboten unter anderem Name oder Firma, die geografische Anschrift, E-Mail, gegebenenfalls Firmenbuch, Kammer und UID-Nummer. Dazu kommt die Offenlegung nach dem Mediengesetz mit Name, Wohnort oder Sitz und dem Gegenstand des Angebots. Für Social-Media-Profile mit Kooperationen gilt das ebenso.
- Schweiz: Eine allgemeine Impressumspflicht wie in Deutschland gibt es nicht. Wer aber im Internet Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klare Angaben zu Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail machen. Verkaufst du eigene Produkte, Kurse oder Leistungen, gilt das für dich. Ein Impressum ist auch sonst üblich und wird von Marken oft erwartet.
Ein Beispiel zum Anpassen
Für eine Creatorin in Deutschland ohne Firma könnte das Impressum so aussehen. Die Daten sind erfunden:
Impressum
Alex Muster
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland
E-Mail: kontakt(at)example.com
Kontaktformular: example.com/kontakt
USt-IdNr.: DE123456789
Das „(at)“ steht hier nur, damit die Beispieladresse auf dieser Seite lesbar bleibt. In deinem Impressum schreibst du die Adresse ganz normal mit At-Zeichen. Ergänze bei einer Firma Rechtsform, Vertretung und Registereintrag. Welche weiteren Pflichten mit Kooperationen kommen, etwa die Kennzeichnung, steht im Artikel Werbung kennzeichnen als Influencer. Wie du die erste Kooperation insgesamt aufsetzt, zeigt der Artikel Erste Kooperation als Influencer.
Checkliste Impressum
Quellen und Einordnung
Recherche: 15.10.2026.
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5, insbesondere Abs. 1 Nr. 6
- Abgabenordnung (AO), § 139c (Wirtschafts-Identifikationsnummer)
- Medienstaatsvertrag (MStV), § 18
- E-Commerce-Gesetz Österreich (ECG), § 5, und Mediengesetz, § 25
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Schweiz (UWG), Art. 3 Abs. 1 Bst. s
Die Übersicht fasst allgemeine Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Influencer auf Instagram ein Impressum?
In Deutschland ja, sobald dein Profil geschäftsmäßig ist, etwa durch bezahlte Kooperationen, Affiliate-Links oder Produkte gegen Beiträge. Für ein reines Hobbyprofil ohne Einnahmen gilt die Pflicht in der Regel nicht.
Muss meine Wohnadresse ins Impressum?
Es muss eine Anschrift sein, unter der du Post bekommst. Das kann auch eine geschäftliche Adresse sein, etwa ein Büro oder ein Coworking-Platz mit Postzustellung. Ein Postfach reicht nicht.
Reicht ein Link in der Bio?
Ja, wenn er klar mit „Impressum“ bezeichnet ist oder auf eine Linkseite mit einem Eintrag „Impressum“ führt und das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist.
Brauche ich eine Telefonnummer im Impressum?
Neben der E-Mail brauchst du einen weiteren schnellen Kontaktweg. Das kann eine Telefonnummer sein, aber auch ein Kontaktformular, das schnell beantwortet wird.
Gilt die Impressumspflicht auch in Österreich und der Schweiz?
In Österreich verlangen E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz ähnliche Angaben. In der Schweiz gibt es keine allgemeine Pflicht, aber wer online Waren oder Leistungen anbietet, muss Identität und Kontaktadresse angeben.
CreatorOffice für Creator
Wenn dein Management CreatorOffice nutzt, siehst du im Creator-Portal Deals, Fristen und Verträge. Dein Impressum pflegst du selbst, als Anbieterin oder Anbieter deines Kanals.





