Die erste bezahlte Kooperation ist da, das Geld auf dem Konto, und dann kommt die Frage aus dem Freundeskreis: Hast du eigentlich einen Gewerbeschein? Viele Creator in Österreich wissen nicht, ab wann sie selbständig sind, was die SVS will und ob sie Umsatzsteuer verrechnen müssen. Dazu kommt, dass Produkte und Reisen, die man von Marken bekommt, ebenfalls zählen.
Dieser Artikel ordnet die vier Bereiche für Influencer mit Wohnsitz in Österreich: Gewerbe, Einkommensteuer, Sozialversicherung und Umsatzsteuer. Die Beträge sind der Stand für 2026. Er ersetzt keine Steuerberatung, gibt dir aber die richtigen Fragen für das erste Gespräch mit.
Brauchst du einen Gewerbeschein?
Wer eine Tätigkeit regelmäßig, selbständig und mit der Absicht ausübt, damit Geld oder einen anderen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, braucht in Österreich in der Regel eine Gewerbeberechtigung. Bezahlte Kooperationen sind ein deutliches Zeichen dafür. Ein eigenes Gewerbe für Influencer gibt es nicht. Welches passt, hängt davon ab, was du tust:
| Tätigkeit | Passendes Gewerbe (Beispiele der Wirtschaftskammer) |
|---|---|
| Produkte gegen Bezahlung bewerben | Werbeagentur oder Ankündigungsunternehmen, beides freie Gewerbe |
| Produkte über Links mit Provision verkaufen | Handel |
| individuelle Beratung, etwa für Unternehmen | Unternehmensberatung, reglementiert |
| Filme oder Fotos für Kunden produzieren | Filmproduktion oder Fotografie |
Manche Einnahmen fallen nicht unter die Gewerbeordnung, etwa Einnahmen aus Abos für eigene Inhalte. Dann bist du als Neue Selbständige oder Neuer Selbständiger tätig. Die Gründerservices der Wirtschaftskammer helfen bei der Einordnung kostenlos. Unabhängig vom Gewerbe kennzeichnest du bezahlte Beiträge als Werbung, in Österreich auch mit dem Begriff „entgeltliche Einschaltung“; mehr dazu im Artikel Werbung kennzeichnen als Influencer.
Einkommensteuer: Tarif 2026
Besteuert wird der Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben. Der Tarif ist stufenweise, jede Stufe gilt nur für den Teil des Einkommens, der in sie fällt.
| Einkommen im Jahr 2026 | Steuersatz für diesen Teil |
|---|---|
| bis 13.539 € | 0 % |
| über 13.539 € bis 21.992 € | 20 % |
| über 21.992 € bis 36.458 € | 30 % |
| über 36.458 € bis 70.365 € | 40 % |
| über 70.365 € bis 104.859 € | 48 % |
| über 104.859 € bis 1 Mio. € | 50 % |
| über 1 Mio. € | 55 % |
Zu den Einnahmen zählen nicht nur Überweisungen. Produkte, Gutscheine und Reisen, die du von Marken für eine Leistung bekommst, sind ebenfalls Betriebseinnahmen. Halte deshalb bei jeder Barter-Kooperation den Wert fest. Ausgaben wie Technik, Software oder anteilige Kosten für einen Arbeitsraum mindern den Gewinn. Liegt dein Umsatz unter der Kleinunternehmergrenze, kannst du die Betriebsausgaben auch pauschal ansetzen; bei vielen Dienstleistungen sind das 20 % der Einnahmen. Ob sich das lohnt, hängt von deinen tatsächlichen Kosten ab.
Sozialversicherung bei der SVS
Mit einer Gewerbeberechtigung bist du bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen pflichtversichert, in Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung. Die Beiträge richten sich nach deinen Einkünften laut Steuerbescheid. Am Anfang zahlst du vorläufige Beiträge, die später nachberechnet werden. Diese Nachzahlung überrascht viele im dritten Jahr, weil dann der Bescheid für das erste gute Jahr kommt.
Eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in Pensions- und Krankenversicherung kannst du beantragen, wenn deine Einkünfte im Jahr höchstens 6.613,20 € und dein Umsatz höchstens 55.000 € betragen und du in den letzten Jahren nur kurz versichert warst. Die Unfallversicherung bleibt. Liegen die Einkünfte im Bescheid später doch höher, wird nachverrechnet.
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 bist du von der Umsatzsteuer befreit, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 55.000 € betragen hat und auch im laufenden Jahr 55.000 € nicht übersteigt. Anders als früher wird dabei brutto gerechnet, also ohne eine fiktive Steuer herauszurechnen. Nur für das laufende Jahr gibt es eine Toleranz von 10 %: Bleibt dein Umsatz bei höchstens 60.500 €, gilt die Befreiung bis zum Jahresende weiter. Im Folgejahr entfällt sie, weil dann das Vorjahr über 55.000 € liegt. Die frühere Regel, nach der eine solche Überschreitung nur einmal in fünf Jahren erlaubt war, gibt es nicht mehr. Übersteigt dein Umsatz 60.500 €, ist schon der Umsatz steuerpflichtig, mit dem du die Grenze überschreitest, und alle weiteren ebenfalls.
Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis wie „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“. Du kannst auf die Befreiung verzichten, um Vorsteuer aus deinen Einkäufen abzuziehen, bist dann aber mindestens fünf Jahre daran gebunden. Wie die Regelung in Deutschland und der Schweiz aussieht, vergleicht der Artikel Kleinunternehmerregelung für Influencer.
Rechnungen an Marken in Deutschland und anderen EU-Ländern
Viele Kooperationen laufen mit Marken in Deutschland. Erbringst du eine Werbeleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, gilt die Leistung dort als erbracht, und die Steuer schuldet in der Regel die Marke im Reverse-Charge-Verfahren. Auf deiner Rechnung steht dann keine österreichische Umsatzsteuer, aber ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld und die UID-Nummer beider Seiten. Dafür brauchst du eine UID-Nummer, auch als Kleinunternehmer, und meldest diese Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung. Was sonst auf eine Rechnung gehört, steht im Artikel Rechnung schreiben als Influencer.
Die vier Bereiche im Überblick
| Bereich | Wer | Was du tust |
|---|---|---|
| Gewerbe | Wirtschaftskammer, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat | passende Gewerbeberechtigung anmelden, oft online |
| Einkommensteuer | Finanzamt | Steuernummer beantragen, jährliche Steuererklärung |
| Sozialversicherung | SVS | Pflichtversicherung startet mit dem Gewerbe; Ausnahme bei geringen Einkünften beantragen |
| Umsatzsteuer | Finanzamt | Kleinunternehmerregelung nutzen oder verzichten; UID für Leistungen ins EU-Ausland |
Checkliste für den Start
Quellen und Einordnung
Recherche: 15.10.2026.
- Wirtschaftskammer Österreich, Gründungsinformation für Online Content Creator
- Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), § 33, Tarifstufen 2026 nach Inflationsanpassung
- Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG), § 6 Abs. 1 Z 27 (Kleinunternehmer)
- Unternehmensserviceportal (usp.gv.at), Kleinunternehmerregelung ab 2025
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Ausnahme von der Pflichtversicherung
Die Übersicht fasst allgemeine Regeln mit Stand 2026 zusammen und ist keine Steuerberatung. Beträge ändern sich jährlich.
Häufige Fragen
Brauche ich als Influencer in Österreich einen Gewerbeschein?
Wenn du regelmäßig und mit Gewinnabsicht bezahlte Kooperationen machst, in der Regel ja. Für bezahlte Werbung passen oft die freien Gewerbe Werbeagentur oder Ankündigungsunternehmen.
Muss ich Produkte versteuern, die ich von Marken bekomme?
Ja, wenn du sie für eine Leistung bekommst. Produkte, Gutscheine und Reisen sind Betriebseinnahmen und zählen mit ihrem Wert.
Ab wann zahle ich in Österreich Einkommensteuer?
2026 ist Einkommen bis 13.539 € im Jahr steuerfrei. Für den Teil darüber steigt der Satz stufenweise, beginnend mit 20 %.
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?
Seit 2025 bei 55.000 € brutto, und zwar im Vorjahr und im laufenden Jahr. Nur im laufenden Jahr darf der Umsatz bis 60.500 € steigen; die Befreiung gilt dann bis zum Jahresende und entfällt im Folgejahr.
Verrechne ich einer deutschen Marke österreichische Umsatzsteuer?
In der Regel nicht. Bei Werbeleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern schuldet meist die Marke die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren. Du brauchst dafür eine UID-Nummer.
CreatorOffice für Creator
Wenn dein Management CreatorOffice nutzt, siehst du im Creator-Portal Deals, Fristen und Rechnungen und deinen Anteil an jeder Kooperation. Das hilft auch bei der Steuererklärung.





