Die erste bezahlte Kooperation fühlt sich nach Hobby an, steuerlich ist sie es meistens nicht mehr. Wer regelmäßig für Marken postet, Produkte annimmt oder über Affiliate-Links verdient, betreibt in aller Regel ein Gewerbe. Dieser Artikel beantwortet die Fragen, die Creator in Deutschland am häufigsten stellen: Gewerbe ja oder nein, ab welchem Betrag Steuern fällig werden und wie Produkte zählen. Er ersetzt keine Steuerberatung, zeigt dir aber, was auf dich zukommt.
Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen ja. Die Finanzverwaltung sieht Werbung für Marken, Affiliate-Provisionen und bezahlte Beiträge als gewerbliche Tätigkeit, sobald du sie wiederholt und mit der Absicht ausübst, Geld zu verdienen. Du meldest das Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, oft online, und reichst danach beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein.
Freiberuflich statt gewerblich bist du nur in Ausnahmefällen, etwa wenn deine Inhalte überwiegend künstlerisch oder journalistisch sind und Werbung eine Nebenrolle spielt. Diese Einordnung trifft das Finanzamt im Einzelfall. Für die meisten Creator, die regelmäßig mit Marken arbeiten, ist das Gewerbe der Normalfall.
Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde eine kleine Gebühr. Mit ihr kommen eine Steuernummer, später gegebenenfalls Post von der IHK und die Pflicht, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Ein Gewerbe anzumelden heißt nicht, dass sofort Steuern fällig werden. Es heißt nur, dass das Finanzamt von deiner Tätigkeit weiß.
Ab welchem Betrag müssen Influencer Steuern zahlen?
Eine feste Grenze für „Influencer-Einnahmen“ gibt es nicht. Einkommensteuer fällt an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, 2026 sind das 12.348 € im Jahr. Gezählt wird der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, zusammen mit anderen Einkünften wie einem Gehalt.
Das ist der Punkt, an dem viele sich verrechnen. Hast du einen Hauptjob mit Gehalt, ist dein Grundfreibetrag schon dort verbraucht, und jeder Euro Gewinn aus Kooperationen wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Für Angestellte gibt es eine Erleichterung bei kleinen Nebeneinkünften (Härteausgleich nach § 46 EStG), die aber schnell endet. Eine Steuererklärung musst du als Selbständiger in jedem Fall abgeben, auch wenn am Ende keine Steuer herauskommt.
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Lena studiert und hat keine weiteren Einkünfte. Sie nimmt im Jahr 9.000 € mit Kooperationen ein und gibt 1.500 € für Technik und Software aus. Ihr Gewinn liegt bei 7.500 € und damit unter dem Grundfreibetrag, sie zahlt keine Einkommensteuer, gibt aber eine Erklärung ab. Mit einer Werkstudentenstelle über 10.000 € im Jahr läge ihr Einkommen bei 17.500 €, und auf den Teil über dem Grundfreibetrag fällt Steuer an.
Muss ich als Influencer meine Einnahmen versteuern, auch Produkte?
Ja. Zu den Einnahmen gehören Honorare, Affiliate- und Rabattcode-Provisionen, Einnahmen von Plattformen und auch Produkte, Reisen oder Gutscheine, die du im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit bekommst. Die Finanzverwaltung bewertet sie in der Regel mit dem üblichen Preis. Gibst du ein Produkt zurück, weil du es nicht bewerben willst, entsteht keine Einnahme.
Bei Produkten wird es oft unübersichtlich, weil kein Geld fließt. Steuerlich ist eine Barter-Kooperation ein Tausch: Du lieferst Content, die Marke liefert Ware. Der Wert zählt zum Gewinn und, wenn du kein Kleinunternehmer bist, auch zum Umsatz. Ungefragt zugeschickte Produkte ohne Absprache behandeln die Leitfäden der Länder nicht einheitlich; am sichersten ist es, sie festzuhalten und mit der Steuerberatung zu klären. Wie du Barter-Deals verhandelst, steht im Artikel Barter-Kooperation.
Halte jeden Eingang fest, auch kleine: Datum, Marke, Gegenstand, Wert und was du dafür geliefert hast. Diese Liste brauchst du für die Steuererklärung und als Nachweis, falls das Finanzamt nachfragt.
Muss ich als Influencer Gewerbesteuer zahlen?
Erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € im Jahr. Dieser Freibetrag gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Darüber hinaus wird die gezahlte Gewerbesteuer über eine Steuerermäßigung (§ 35 EStG) weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Ob am Ende eine spürbare Mehrbelastung bleibt, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.
Für die meisten Creator am Anfang ist Gewerbesteuer deshalb kein Thema. Wichtig wird sie, wenn das Geschäft wächst. Spätestens dann lohnt sich ein Blick auf den Hebesatz deiner Gemeinde und ein Gespräch mit einer Steuerberatung.
Muss ich Umsatzsteuer auf meine Rechnungen schreiben?
Das entscheidet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und bleibt er im laufenden Jahr unter 100.000 €, kannst du ohne Umsatzsteuer abrechnen und schreibst stattdessen einen Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung. Über diesen Grenzen weist du 19 % Umsatzsteuer aus und gibst Voranmeldungen ab.
Die Grenzen, was zum Umsatz zählt und was bei Marken im EU-Ausland gilt, erklärt der Artikel Kleinunternehmerregelung für Influencer ausführlich. Was sonst auf eine Rechnung gehört, steht in Influencer-Rechnung schreiben.
Gewerbe, Einkommensteuer, Umsatzsteuer: der Überblick
| Steuer | Ab wann | Was du tust |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | sobald du wiederholt mit Gewinnabsicht Werbung machst | beim Gewerbeamt anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen |
| Einkommensteuer | zu versteuerndes Einkommen über 12.348 € (2026) | jährliche Steuererklärung mit Einnahmenüberschussrechnung |
| Gewerbesteuer | Gewinn über 24.500 € im Jahr | Gewerbesteuererklärung, Anrechnung auf die Einkommensteuer |
| Umsatzsteuer | Vorjahresumsatz über 25.000 € oder laufendes Jahr über 100.000 € | Umsatzsteuer ausweisen, Voranmeldungen abgeben |
Ausgaben, die du absetzen kannst
Was du für deine Tätigkeit ausgibst, mindert den Gewinn: Kamera, Licht und Mikrofon, Software und Abos, Requisiten, die du nur für Content nutzt, Reisekosten zu Shootings, ein Anteil an Handy und Internet, Kosten für Steuerberatung und für dein Management. Für private Mitnutzung gilt nur der berufliche Anteil. Bewahre Belege zehn Jahre auf, digital reicht.
Arbeitest du mit einem Management, bekommst du je nach Absprache eine Gutschrift statt selbst eine Rechnung zu schreiben. Was der Unterschied ist, erklärt Gutschrift oder Rechnung.
Checkliste für deinen Start
In Österreich oder der Schweiz?
Die Regeln unterscheiden sich deutlich, von der Kleinunternehmergrenze bis zur Sozialversicherung. Lies dafür Influencer-Steuern in Österreich und Influencer-Steuern in der Schweiz. Für Managements und Agenturen mit Sitz dort: CreatorOffice für Österreich und CreatorOffice für die Schweiz.
Quellen und Einordnung
Bayerisches Landesamt für Steuern, FAQ „Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?“ (lfst.bayern.de). Hessische Finanzverwaltung, Leitfaden zur Besteuerung von Influencerinnen und Influencern, Juli 2026 (finanzamt.hessen.de). Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Social-Media-Akteure (berlin.de). § 32a EStG (Grundfreibetrag 2026), § 11 GewStG (Freibetrag), § 35 EStG (Anrechnung), § 19 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024. Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur Produkte bekomme?
Wenn du regelmäßig Produkte gegen Beiträge annimmst, spricht viel für eine gewerbliche Tätigkeit, auch ohne Geldzahlung. Die Produkte zählen mit ihrem Wert als Einnahme.
Brauche ich als UGC-Creator ein Gewerbe?
In der Regel ja. UGC-Videos für Marken sind eine wiederholte Leistung gegen Bezahlung. Nur bei überwiegend künstlerischer Tätigkeit kommt eine freiberufliche Einordnung in Betracht, die das Finanzamt prüft.
Zahle ich als Kleinunternehmer gar keine Steuern?
Doch. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer fallen unabhängig davon an.
Muss ich Einnahmen von Instagram, TikTok oder YouTube versteuern?
Ja. Auszahlungen von Plattformen gehören zu deinen Einnahmen. Kommt die Zahlung aus dem Ausland, kann zusätzlich das Reverse-Charge-Verfahren eine Rolle spielen.
Was gilt für Produkte, die ich in einem Gewinnspiel verlose?
Das Produkt zählt zunächst als Einnahme, wenn du es für deine Tätigkeit bekommen hast. Verlost du es an deine Follower, ist die Abgabe in der Regel eine Betriebsausgabe, sodass sich beides ausgleichen kann. Halte Eingang und Gewinnspiel mit Datum fest.
CreatorOffice für Creator
Wenn dein Management CreatorOffice nutzt, siehst du im Creator-Portal Deals, Fristen und Rechnungen und deinen Anteil an jeder Kooperation. Das hilft auch bei der Steuererklärung.



