Eine Marke mit Sitz in Hamburg bucht dich für drei Reels, bezahlt in Euro, und will eine Rechnung mit „USt-IdNr.“. Du sitzt in Basel, hast keine MWST-Nummer und fragst dich, was jetzt auf die Rechnung gehört. So beginnt für viele Creator in der Schweiz die Beschäftigung mit Steuern und Sozialversicherung.
Dieser Artikel ordnet die Themen für Influencer mit Wohnsitz in der Schweiz: wann du als selbständig erwerbend giltst, was die AHV verlangt, ab wann du dich für die Mehrwertsteuer anmelden musst und wie Rechnungen an Marken im In- und Ausland aussehen. Beträge sind Stand 2026. Für deine Steuererklärung hilft ein Gespräch mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder.
Bist du selbständig erwerbend?
In der Schweiz entscheidet nicht das Steueramt zuerst, sondern die AHV-Ausgleichskasse. Sie prüft, ob du auf eigene Rechnung und eigenes Risiko arbeitest: mit mehreren Auftraggebern, eigenen Kanälen, eigenem Auftritt nach aussen und eigenen Kosten. Bei den meisten Creatorn, die Kooperationen mit verschiedenen Marken machen, ist das der Fall. Die Anerkennung beantragst du bei der Ausgleichskasse deines Wohnkantons.
Eine Gewerbeanmeldung wie in Deutschland oder Österreich gibt es nicht. Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Einzelunternehmen erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 im Jahr Pflicht. Für die Buchhaltung genügt bei Einzelunternehmen mit weniger als CHF 500'000 Umsatz eine einfache Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögen.
AHV, IV und EO: was du selbst zahlst
Als Selbständige oder Selbständiger zahlst du die Beiträge an AHV, IV und EO allein. Der volle Satz liegt 2026 bei 10 % des Erwerbseinkommens und gilt ab CHF 60'500 im Jahr. Darunter gilt eine sinkende Skala mit tieferen Sätzen. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 530 im Jahr, dazu kommen Verwaltungskosten der Ausgleichskasse.
Die Ausgleichskasse erhebt zuerst Akontobeiträge, meist quartalsweise, auf Basis deiner Schätzung. Die definitive Abrechnung folgt, wenn die Steuerveranlagung vorliegt. Läuft dein Jahr besser als geschätzt, kommt eine Nachzahlung. Melde einen deutlich höheren Gewinn deshalb früh, statt auf die Nachforderung mit Verzugszins zu warten.
Einkommenssteuer: Bund, Kanton, Gemeinde
Dein Gewinn aus der Creator-Tätigkeit wird mit deinem übrigen Einkommen zusammen besteuert, von Bund, Kanton und Gemeinde. Die Sätze unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen. Zum Einkommen zählen nicht nur Überweisungen, sondern auch Produkte, Gutscheine und Reisen, die du als Gegenleistung für Beiträge bekommst. Halte bei jeder Barter-Kooperation den Wert fest. Ausgaben wie Technik, Software, Requisiten oder ein Arbeitsraum mindern den Gewinn, wenn du sie belegen kannst. Honorare in Euro rechnest du für die Buchhaltung in Franken um, einheitlich nach einem nachvollziehbaren Kurs.
Mehrwertsteuer: die Grenze von CHF 100'000
Für die MWST bist du pflichtig, wenn dein Umsatz aus Leistungen im Jahr CHF 100'000 erreicht. Gezählt wird nicht nur, was du an Schweizer Marken verrechnest, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Die Steuerpflicht beginnt nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem du die Grenze erreicht hast; anmelden musst du dich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bei einer Neugründung zählt die Schätzung für die ersten zwölf Monate. Unter der Grenze kannst du dich freiwillig eintragen lassen, etwa um Vorsteuer auf teure Technik zurückzuholen.
Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Bist du eingetragen, steht deine MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST auf jeder Rechnung. Bist du nicht eingetragen, weist du keine MWST aus, auch keine Zeile mit null Franken. Wie die Grenzen in Deutschland und Österreich aussehen, vergleicht der Artikel Kleinunternehmerregelung für Influencer.
| Situation | MWST auf deiner Rechnung |
|---|---|
| nicht eingetragen, Marke in der Schweiz | keine MWST, kein Ausweis |
| eingetragen, Marke in der Schweiz | MWST mit 8,1 % und deiner MWST-Nummer |
| Marke im Ausland, Werbeleistung an ein Unternehmen | in der Schweiz in der Regel nicht steuerbar, keine Schweizer MWST |
| du kaufst Leistungen im Ausland ein, etwa Software oder Anzeigen | Bezugsteuer, als Nichteingetragene erst ab CHF 10'000 solcher Bezüge im Jahr |
Rechnungen an Marken in Deutschland und Österreich
Werbeleistungen an Unternehmen gelten dort als erbracht, wo der Empfänger sitzt. Für eine Marke in Deutschland oder Österreich ist deine Leistung deshalb in der Schweiz nicht steuerbar, und die Marke rechnet die Steuer bei sich im Reverse-Charge-Verfahren ab. Auf deine Rechnung gehören dein Name und deine Adresse, die vollständige Firma der Marke mit ihrer USt-IdNr., Leistung, Datum, Betrag in der vereinbarten Währung und ein Hinweis, dass die Steuerschuld beim Leistungsempfänger liegt. Eine deutsche USt-IdNr. brauchst du dafür nicht. Mehr zu den Angaben auf einer Rechnung steht im Artikel Rechnung schreiben als Influencer, und wie Marken im Ausland zahlen, im Artikel Creator im Ausland bezahlen.
Was im Jahr zu tun ist
- Selbständigkeit bei der Ausgleichskasse anmelden und Akontobeiträge festlegen.
- Einnahmen, auch Sachleistungen, und Ausgaben laufend erfassen.
- Umsatz im Jahr verfolgen, inklusive Rechnungen in Euro.
- Bei Erreichen von CHF 100'000 die MWST-Anmeldung rechtzeitig vorbereiten: 30 Tage nach Beginn der Steuerpflicht.
- Steuererklärung mit Aufstellung der selbständigen Tätigkeit einreichen.
- Definitive AHV-Abrechnung nach der Veranlagung prüfen.
Checkliste für Creator in der Schweiz
Quellen und Einordnung
Recherche: 15.10.2026.
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 10 und Art. 45
- Eidgenössische Steuerverwaltung, MWST-Infos zur Steuerpflicht
- Merkblatt 2.02 der AHV/IV, Beiträge der Selbständigerwerbenden
- Obligationenrecht (OR), Art. 931 und Art. 957
Die Übersicht fasst allgemeine Regeln mit Stand 2026 zusammen und ist keine Steuerberatung. Kantonale Regeln und Beträge können abweichen.
Häufige Fragen
Muss ich mich als Influencer in der Schweiz für die MWST anmelden?
Erst wenn dein Umsatz im Jahr CHF 100'000 erreicht. Gezählt wird der Umsatz im In- und Ausland. Freiwillig eintragen lassen kannst du dich auch vorher.
Verrechne ich einer deutschen Marke Schweizer MWST?
In der Regel nicht. Werbeleistungen an Unternehmen im Ausland sind in der Schweiz nicht steuerbar. Die Marke rechnet die Steuer bei sich im Reverse-Charge-Verfahren ab.
Wie viel AHV zahle ich als Creator?
Als Selbständige zahlst du 2026 bis zu 10 % deines Erwerbseinkommens an AHV, IV und EO, den vollen Satz ab CHF 60'500. Darunter gilt eine sinkende Skala, der Mindestbeitrag liegt bei CHF 530.
Sind Produkte von Marken steuerpflichtiges Einkommen?
Ja, wenn du sie als Gegenleistung für Beiträge bekommst. Sie zählen mit ihrem Wert zum Einkommen.
Brauche ich einen Handelsregistereintrag?
Als Einzelunternehmen erst ab einem Umsatz von CHF 100'000 im Jahr. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
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