Eine Agentur in Zürich verrechnet einer Marke in Bern drei Reels für CHF 4'860.00. Die Buchhaltung der Marke scannt den QR-Code im E-Banking, und die Zahlung bleibt hängen: Die Adresse steht noch in einer einzigen Zeile, oder die Referenz passt nicht zum Konto. Bis jemand nachfragt, ist das Zahlungsziel vorbei.
Dieser Artikel erklärt für Creator und Agenturen in der Schweiz, wie die QR-Rechnung aufgebaut ist: welche Kombination aus Konto und Referenz du wählst, was für Zahlteil und Empfangsschein gilt, warum Adressen seit November 2025 strukturiert sein müssen und welche Angaben auf die Rechnung selbst gehören. Stand ist Oktober 2026.
Was die QR-Rechnung ist
Seit Oktober 2022 ersetzt die QR-Rechnung die früheren roten und orangen Einzahlungsscheine. Sie besteht aus zwei Teilen: den Rechnungsangaben, die du frei gestaltest, und dem standardisierten Zahlteil mit Empfangsschein am unteren Rand. Im Zahlteil steckt der Swiss QR Code mit Konto, Empfänger, Betrag, Währung, Referenz und Mitteilung. Die Marke scannt ihn im E-Banking oder in der App, und alle Felder sind ausgefüllt. Die Regeln dafür stehen in den Implementation Guidelines QR-Rechnung, die SIX als Teil der Swiss Payment Standards herausgibt.
Für Creator und Agenturen heisst das: Wer Marken in der Schweiz oder in Liechtenstein Rechnungen schickt, legt einen Zahlteil bei. Ohne ihn zahlt die Marke zwar auch, muss aber IBAN und Mitteilung abtippen, und genau dort entstehen Fehler und Verzögerungen.
QR-IBAN oder IBAN: zwei Wege zur Referenz
Die wichtigste Entscheidung betrifft die Kombination aus Konto und Referenz. Die Referenz ist die Nummer, mit der du eine Zahlung später ohne Suchen der richtigen Rechnung zuordnest.
| Kombination | Referenz | Währung | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| QR-IBAN mit QR-Referenz (QRR) | 27 Ziffern, die letzte ist eine Prüfziffer | CHF (EUR nur noch nach Version 2.3, bis November 2027) | du viele Rechnungen in Franken stellst und Zahlungen automatisch zuordnen willst |
| IBAN mit Creditor Reference (SCOR) | RF, zwei Prüfziffern und deine Kennung, bis 25 Zeichen | CHF und EUR | du in Franken und Euro mit derselben Logik verrechnest |
| IBAN ohne Referenz (NON) | keine, nur eine Mitteilung bis 140 Zeichen | CHF und EUR | du wenige Rechnungen stellst und Zahlungen von Hand zuordnest |
Die QR-IBAN sieht aus wie eine IBAN, enthält aber an der Stelle der Bankkennung eine Nummer zwischen 30000 und 31999. Du bekommst sie von deiner Bank zusätzlich zur normalen IBAN, und sie dient nur dem Empfang von Zahlungen. Mit ihr ist die QR-Referenz Pflicht, und die QR-Referenz funktioniert nur mit ihr. Eine normale IBAN mit QR-Referenz oder eine QR-IBAN mit SCOR-Referenz sieht der Standard nicht vor, und das E-Banking der Marke lehnt solche Kombinationen ab.
Die Creditor Reference nach ISO 11649 ist international verbreitet. Sie beginnt mit RF, gefolgt von zwei Prüfziffern und deiner eigenen Kennung, etwa der Rechnungsnummer. Sie passt, wenn du auch in Euro verrechnest oder keine QR-IBAN führen möchtest.
Zahlteil und Empfangsschein
- Format: Der Zahlteil hat das Format A6 quer (148 x 105 mm), links daneben steht der Empfangsschein mit 62 x 105 mm. Zusammen messen beide 210 x 105 mm, also die Breite eines A4-Blatts.
- Platz: am unteren Rand der Rechnung oder als eigene Beilage. Auf Papier lassen sich Zahlteil und Empfangsschein über eine Perforation abtrennen.
- Im PDF: Linien grenzen Zahlteil und Empfangsschein ab, dazu ein Scherensymbol oder der Hinweis „Vor der Einzahlung abzutrennen“. Ein PDF zahlt die Marke meist direkt im E-Banking.
- QR-Code: 46 x 46 mm, mit einem Schweizerkreuz in der Mitte. Verkleinert oder verzerrt gedruckt, scannt er oft nicht.
- Inhalt: nur die vorgesehenen Überschriften und Angaben. Werbung hat auf Zahlteil und Empfangsschein keinen Platz.
Der Name beim Konto muss zu dem Namen passen, unter dem das Konto geführt wird. Stellt die Agentur die Rechnung im eigenen Namen, stehen dort die Agentur und ihr Konto. Rechnet ein Creator selbst ab, stehen dort der Creator und sein Konto. Ein Zahlteil mit dem Namen des Creators und dem Konto der Agentur führt zu Rückfragen der Bank.
Strukturierte Adressen: der Typ S
Mit der Version 2.3 der Implementation Guidelines, in Kraft seit November 2025, lässt die QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressen zu, den Adresstyp S. Die frühere kombinierte Adresse, bei der Strasse und Hausnummer in einer Zeile und Postleitzahl und Ort in einer zweiten standen, ist entfallen. Seitdem gilt für die QR-Rechnung auch der erweiterte Zeichensatz der Swiss Payment Standards mit zusätzlichen Akzenten und Sonderzeichen.
| Feld | Beispiel | Pflicht |
|---|---|---|
| Name | Studio Beispiel GmbH | ja |
| Strasse | Beispielstrasse | wenn vorhanden |
| Hausnummer | 12 | wenn vorhanden |
| Postleitzahl | 8000 | ja |
| Ort | Zürich | ja |
| Land | CH | ja |
Für die Praxis heisst das: Pflege die Adressen von Marken und Creatorn in getrennten Feldern statt in einem Textblock. Ein „c/o“ gehört nicht in den Zahlteil, sondern in den Kopf der Rechnung. Hat die Marke ihren Sitz im Ausland, steht ihr Ländercode mit auf dem Zahlteil.
Was auf die Rechnung gehört
Der Zahlteil ersetzt nicht die Rechnung. Oberhalb stehen die Angaben, mit denen die Marke die Leistung prüft und verbucht. Bist du im MWST-Register eingetragen, nennt Art. 26 MWSTG die Elemente:
- Name und Ort von dir oder deiner Agentur, wie im Geschäftsverkehr, mit dem Hinweis auf den Registereintrag und der MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST
- Name und Ort der Marke, wie sie im Geschäftsverkehr auftritt
- Datum oder Zeitraum der Leistung, wenn er vom Rechnungsdatum abweicht
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung, etwa „3 Instagram-Reels, Kampagne Herbst, Nutzungsrecht 3 Monate“
- das Entgelt
- Steuersatz und Steuerbetrag
Dazu kommen Angaben, die das Gesetz nicht verlangt, die Marken aber erwarten: Rechnungsnummer, Zahlungsfrist mit Datum, Bestell- oder Projektnummer der Marke und eine Ansprechperson. Bist du nicht eingetragen, weist du keine MWST aus. Wann die Pflicht beginnt und welche Sätze gelten, erklärt der Artikel MWST-Pflicht für Influencer und Agenturen in der Schweiz; einen Überblick zu Steuern und AHV gibt Steuern für Influencer in der Schweiz.
Rechnungen in CHF und in Euro
Für Marken in der Schweiz verrechnest du in Franken. Beträge schreibst du wie gewohnt mit Apostroph und Punkt, also CHF 4'860.00. Die QR-Rechnung erlaubt auch Euro. Für Euro sieht die Version 2.4 der Guidelines, die ab dem 14. November 2026 gilt, nur noch die normale IBAN mit SCOR-Referenz oder ohne Referenz vor; die QR-IBAN bleibt Rechnungen in Franken vorbehalten. Die Version 2.3 gilt noch bis November 2027. Wer heute schon in Euro mit Zahlteil verrechnet, stellt am besten gleich auf IBAN und SCOR um.
Verrechnest du als Eingetragene oder Eingetragener in Euro, rechnest du die MWST für die Abrechnung in Franken um, zum Monatsmittelkurs der ESTV oder zum Tageskurs, und bleibst eine Steuerperiode lang bei der gewählten Methode (Art. 45 MWSTV). Marken im Ausland zahlen meist per Überweisung auf deine IBAN; ein Zahlteil schadet dort nicht, wird aber selten gescannt. Wie Zahlungen über die Grenze laufen, steht im Artikel Creator im Ausland bezahlen.
Häufige Fehler
- QR-Referenz zusammen mit der normalen IBAN oder SCOR-Referenz mit der QR-IBAN
- Adresse der Marke als ein Textblock statt in getrennten Feldern
- Name im Zahlteil weicht vom Inhaber des Kontos ab
- Mitteilung zu lang, sodass der wichtige Teil abgeschnitten wird
- Zahlteil im PDF ohne Trennlinien oder verkleinert gedruckt
- MWST auf der Rechnung, obwohl kein Registereintrag besteht
- Betrag im Zahlteil passt nach einer Teilzahlung oder Korrektur nicht mehr zum offenen Betrag
Checkliste QR-Rechnung
Quellen und Einordnung
Recherche: 16.10.2026.
- SIX, Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung, Version 2.3 und Version 2.4
- SIX, Informationen zur QR-Rechnung: strukturierte Adresse und erweiterter Zeichensatz
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 26
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Art. 45
- Eidgenössische Steuerverwaltung, MWST-Info 16 Buchführung und Rechnungsstellung
Die Übersicht fasst die Vorgaben mit Stand Oktober 2026 zusammen und ist keine Steuerberatung. Technische Details klärst du mit deiner Bank, steuerliche Fragen mit deiner Treuhand.
Häufige Fragen
Brauche ich eine QR-IBAN für die QR-Rechnung?
Nein. Mit deiner normalen IBAN erstellst du ebenfalls eine QR-Rechnung, mit SCOR-Referenz oder ohne Referenz. Die QR-IBAN brauchst du nur für die 27-stellige QR-Referenz.
Kann ich eine QR-Rechnung in Euro stellen?
Ja, die QR-Rechnung kennt CHF und EUR. Für Euro sieht der Standard künftig nur noch die normale IBAN mit SCOR-Referenz oder ohne Referenz vor.
Was heisst strukturierte Adresse?
Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land stehen im QR-Code in eigenen Feldern. Seit November 2025 ist nur noch diese Form zugelassen.
Darf ich die QR-Rechnung als PDF schicken?
Ja. Zahlteil und Empfangsschein werden dann mit Linien abgegrenzt, dazu ein Scherensymbol oder der Hinweis „Vor der Einzahlung abzutrennen“.
Braucht eine Marke in Deutschland den Zahlteil?
In der Regel nicht. Marken im Ausland zahlen meist per Überweisung auf deine IBAN. Der Zahlteil ist vor allem für Zahler in der Schweiz und in Liechtenstein gedacht.
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