Ist ein Creator Kleinunternehmer, stellt die Agentur ihm eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer aus, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG und dem Wort „Gutschrift“. Rechnet der Creator selbst ab, prüft die Agentur, dass auf seiner Rechnung keine Umsatzsteuer steht. Für die Agentur gilt: Was der Creator nicht ausweist, kann sie auch nicht als Vorsteuer abziehen.
Der Fehler, der in Managements am häufigsten passiert, ist der umgekehrte: Die Gutschrift-Vorlage rechnet bei allen Creatorn 19 % dazu. Das kostet Geld und Nerven. Dieser Ratgeber erklärt aus Sicht der Agentur, welche Grenzen gelten, was auf eine Gutschrift an Kleinunternehmer gehört, was ein falscher Ausweis kostet und wie du den Status deiner Creator aktuell hältst. Er betrifft Creator mit Sitz in Deutschland, Stand Oktober 2026. Den Einzelfall klärst du mit deiner Steuerberatung. Wie die Regelung aus Sicht des Creators aussieht, steht im Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung für Influencer.
Wann ist ein Creator Kleinunternehmer?
Nach § 19 Absatz 1 UStG sind die Umsätze eines Unternehmers mit Sitz in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit, wenn sein Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Diese Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.
Zwei Punkte sind für Agenturen wichtig:
- Der Creator entscheidet mit. Er kann nach § 19 Absatz 3 UStG auf die Befreiung verzichten. Der Verzicht bindet ihn mindestens fünf Kalenderjahre. Ein Creator mit wenig Umsatz kann also trotzdem Umsatzsteuer ausweisen.
- Die Agentur sieht den Gesamtumsatz nicht. Ein Creator, der bei dir 18.000 € verdient, kann mit anderen Kunden längst über der Grenze liegen. Verlass dich deshalb nicht auf deine eigenen Zahlen, sondern auf seine Auskunft.
Für Creator mit Sitz in Österreich gelten eigene Grenzen, für Creator in anderen Ländern eigene Regeln. Bei Auszahlungen ins Ausland klärst du den Steuerfall immer mit deiner Steuerberatung.
Was gehört auf eine Gutschrift an einen Kleinunternehmer?
Eine Gutschrift ist nach § 14 Absatz 2 UStG eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt, hier die Agentur. Sie muss vorher mit dem Creator vereinbart sein. Für Rechnungen über steuerfreie Kleinunternehmer-Umsätze nennt § 34a UStDV die Mindestangaben:
Eine eigene Nummer je Gutschrift, ein eigener Nummernkreis und der Leistungsmonat helfen dir zusätzlich bei der Ordnung und deiner Steuerberatung bei der Zuordnung.
E-Rechnung bei Kleinunternehmern
Nach § 34a UStDV dürfen Rechnungen über Kleinunternehmer-Umsätze, auch Gutschriften, immer als sonstige Rechnung übermittelt werden, also auch künftig als PDF-Datei. Die Pflicht zur E-Rechnung, die ab 2027 oder 2028 für viele andere Rechnungen gilt, betrifft diese Belege damit nicht.
Rechenbeispiel: dieselbe Kooperation, drei Fälle
Die Zahlen sind frei gewählt. Der Anteil des Creators an einer Kooperation beträgt 3.000 € netto. Die Agentur Studio Nordlicht weist selbst Umsatzsteuer aus und zieht Vorsteuer ab.
| Fall | Gutschrift | Agentur zahlt | Vorsteuer der Agentur | Kosten der Agentur |
|---|---|---|---|---|
| Jona Wiese, Kleinunternehmer, richtig | 3.000 € ohne Umsatzsteuer | 3.000 € | 0 € | 3.000 € |
| Mara Linden, mit Umsatzsteuer | 3.000 € + 570 € (19 %) | 3.570 € | 570 € | 3.000 € |
| Jona Wiese, versehentlich mit 19 % | 3.000 € + 570 € | 3.570 € | nicht abziehbar | 3.570 € |
Im dritten Fall zahlt die Agentur 570 € mehr, als sie müsste, und kann sie nicht als Vorsteuer abziehen, weil Jona nicht berechtigt ist, Umsatzsteuer auszuweisen. Widerspricht Jona der Gutschrift nicht unverzüglich, schuldet er nach § 14c Absatz 2 UStG die ausgewiesenen 570 € dem Finanzamt. Im schlechtesten Fall verlieren also beide Seiten. Wie die Korrektur abläuft, erklärt der Artikel Rechnung korrigieren oder stornieren, die Einzelheiten klärst du mit deiner Steuerberatung.
Gutschrift oder Rechnung bei Kleinunternehmern?
Beides ist möglich. Die Wahl hängt davon ab, wie viel Kontrolle du willst und wie verlässlich deine Creator abrechnen:
| Gutschrift durch die Agentur | Rechnung des Creators | |
|---|---|---|
| Wer stellt aus? | Agentur | Creator |
| Wer prüft den Steuerausweis? | Agentur vor dem Versand, Creator bei der Bestätigung | Agentur bei der Prüfung |
| Voraussetzung | vorherige Vereinbarung | keine besondere |
| Risiko | Agentur übernimmt einen falschen Status | Creator vergisst Angaben oder rechnet spät ab |
| Vorteil | einheitliche Belege, schnell | Creator kennt seinen Status selbst |
Viele Managements nutzen Gutschriften für Creator mit vielen Kooperationen und lassen Creator mit eigenem Büro selbst abrechnen. Wie du dich entscheidest, zeigt der Ratgeber Gutschrift oder Rechnung.
So hältst du den Status deiner Creator aktuell
Der Kleinunternehmer-Status ändert sich, oft ohne dass die Agentur es merkt. Diese Routine hilft:
- Bei der Aufnahme fragen: Bist du Kleinunternehmer? Seit wann? Hast du auf die Befreiung verzichtet?
- Schriftlich bestätigen lassen: eine kurze Mail reicht, mit Datum abgelegt.
- Im Januar erneut fragen: Hat der Umsatz im Vorjahr 25.000 € überschritten?
- Bei großen Kooperationen nachfragen: Bringt eine Kooperation den Creator im laufenden Jahr in die Nähe von 100.000 €?
- Änderungen sofort übernehmen: Ab dem Zeitpunkt, den der Creator nennt, laufen Gutschriften mit Umsatzsteuer.
Welche Angaben du sonst von jedem Creator brauchst, zeigt der Artikel zu den Creator-Stammdaten.
Vorlage: Abfrage im Januar
Hallo Jona, für die Abrechnung im neuen Jahr brauchen wir kurz deine Bestätigung: Bist du 2027 weiterhin Kleinunternehmer nach § 19 UStG, also lag dein Gesamtumsatz 2026 nicht über 25.000 €? Und hast du nicht auf die Befreiung verzichtet? Eine kurze Antwort genügt. Ändert sich das im Laufe des Jahres, gib uns bitte sofort Bescheid. Danke, Alex
Typische Fehler und ihre Lösung
Die Vorlage rechnet immer 19 % dazu
Die Folge steht im Rechenbeispiel. Hinterlege den Status je Creator und lass die Gutschrift sich danach richten.
Der Status stammt aus dem Aufnahmegespräch vor drei Jahren
Creator wachsen. Frag jedes Jahr neu.
Das Wort „Gutschrift“ fehlt
Es gehört nach § 34a UStDV auf jede Gutschrift an Kleinunternehmer. Eine Rechnungskorrektur nennst du dagegen nicht „Gutschrift“, um Verwechslungen zu vermeiden.
Keine Vereinbarung über das Gutschriftverfahren
Eine Gutschrift setzt nach § 14 Absatz 2 UStG voraus, dass sie vorher vereinbart wurde. Halte die Vereinbarung im Managementvertrag oder in einer kurzen Zusatzvereinbarung fest.
Der Creator bestätigt nie
Schweigen ist keine Prüfung. Bitte aktiv um Bestätigung oder Widerspruch und halte beides fest.
So bildet CreatorOffice Kleinunternehmer-Creator ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Den Anteil des Creators rechnet CreatorOffice für jeden Monat aus, die Gutschrift entsteht aus der Kooperation. Belegt sind diese Funktionen:
- Gutschriftverfahren je Creator: Du trägst die Vereinbarung im Creator-Profil ein und stellst die Gutschrift mit eigenem Nummernkreis aus. Ab Tarif Team.
- Kleinunternehmer je Creator: Du hältst fest, ob ein Creator Kleinunternehmer ist, die Gutschrift richtet sich danach.
- Bestätigung im Portal: Der Creator bestätigt die Gutschrift mit „Passt so“ oder widerspricht mit Grund.
- Rechnung des Creators prüfen: in jedem Tarif, mit Hinweis, wenn der Betrag vom vereinbarten Anteil abweicht.
- Weitergabe an die Buchhaltung: Gutschriften und Rechnungen deiner Creator landen auf Wunsch automatisch in deinem Buchhaltungsprogramm.
Ob ein Creator Kleinunternehmer ist, sagt dir der Creator, die steuerliche Einordnung deine Steuerberatung. Mehr dazu auf der Seite Provisionen und Auszahlungen an Creator, die Tarife stehen bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Wie stelle ich eine Gutschrift an einen Kleinunternehmer aus?
Ohne Umsatzsteuer, mit dem Entgelt in einer Summe, dem Hinweis auf die Kleinunternehmer-Steuerbefreiung, der Steuernummer oder USt-IdNr. des Creators und der Angabe „Gutschrift“. Das Gutschriftverfahren muss vorher mit dem Creator vereinbart sein.
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
Seit 2025 höchstens 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr, nach § 19 Absatz 1 UStG. Maßgeblich ist der gesamte Umsatz des Creators, nicht nur der mit deiner Agentur.
Was passiert, wenn ich einem Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweise?
Widerspricht der Creator der Gutschrift nicht unverzüglich, schuldet er die ausgewiesene Steuer nach § 14c UStG. Die Agentur kann sie nicht als Vorsteuer abziehen. Die Gutschrift muss korrigiert werden, den Ablauf klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kann ich einem Kleinunternehmer weniger zahlen, weil er keine Steuer ausweist?
Der vereinbarte Anteil ist ein Nettobetrag und gilt unabhängig vom Steuerstatus. Für die Agentur kostet ein Kleinunternehmer gleich viel wie ein Creator mit Umsatzsteuer, wenn sie selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Muss eine Gutschrift an Kleinunternehmer eine E-Rechnung sein?
Nein. Nach § 34a UStDV dürfen Rechnungen über Kleinunternehmer-Umsätze, auch Gutschriften, immer als sonstige Rechnung übermittelt werden, etwa als PDF.
Kann CreatorOffice Gutschriften an Kleinunternehmer erstellen?
Ja, ab Tarif Team. Du hältst je Creator fest, ob er Kleinunternehmer ist, und die Gutschrift richtet sich danach. Der Creator bestätigt sie im Portal oder widerspricht mit Grund.
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Wenn deine Gutschriften heute aus einer Vorlage kommen, die den Steuerstatus nicht kennt, probiere aus, wie es wirkt, wenn jede Gutschrift sich nach dem Creator richtet. Teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos im Tarif deiner Wahl.
