Eine Rechnung stornierst du, indem du einen eigenen Beleg ausstellst, der sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht und ihre Beträge aufhebt. Danach stellst du bei Bedarf eine neue, richtige Rechnung mit neuer Nummer. Fehlt nur eine Angabe, etwa die richtige Anschrift, reicht oft eine Berichtigung. Was du nie tust: die alte Rechnung löschen oder ihre Nummer neu vergeben.
In Influencer-Agenturen kommen Korrekturen häufig vor: Eine Story fällt weg, die Marke will die Rechnung an eine andere Gesellschaft, der Steuerfall war falsch. Dieser Ratgeber zeigt, welcher Weg zu welchem Fehler passt, wie Storno und neue Rechnung mit Zahlen aussehen und was die Korrektur für den Anteil des Creators bedeutet. Die Angaben haben den Stand Oktober 2026 und gelten für Agenturen in Deutschland. Den Einzelfall stimmst du mit deiner Steuerberatung ab.
Korrigieren oder stornieren: welcher Weg passt?
| Fehler | Weg | Warum |
|---|---|---|
| Rechnung ist noch nicht verschickt | Entwurf ändern | Ein Entwurf ist noch keine Rechnung |
| Anschrift, Leistungszeitraum oder Bestellnummer fehlt oder ist falsch | Berichtigung oder Storno und neue Rechnung | Nur Angaben fehlen, der Betrag stimmt |
| Betrag ist falsch, etwa weil eine Leistung wegfällt | Storno und neue Rechnung, oder Korrektur über die Differenz | Der Betrag ändert sich |
| Rechnung ging an die falsche Gesellschaft | Storno und neue Rechnung an den richtigen Empfänger | Der Empfänger ist eine Pflichtangabe |
| Umsatzsteuer falsch ausgewiesen | Berichtigung, Ablauf mit der Steuerberatung abstimmen | Es geht um geschuldete Steuer |
| Marke bekommt nachträglich einen Nachlass | Korrekturbeleg über die Minderung | Die Grundlage der Steuer ändert sich |
Manche Agenturen stornieren grundsätzlich und stellen neu aus, auch bei kleinen Fehlern. Das ist für Marken mit Einkaufssystem oft einfacher, weil ihr System eine vollständige neue Rechnung erwartet. Frag im Zweifel bei der Buchhaltung der Marke nach, was sie bevorzugt.
Was das Umsatzsteuergesetz dazu sagt
Drei Regeln solltest du kennen:
- Berichtigung: Nach § 31 Absatz 5 UStDV kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn Angaben fehlen oder falsch sind. Es müssen nur die fehlenden oder falschen Angaben übermittelt werden, durch ein Dokument, das sich spezifisch und eindeutig auf die Rechnung bezieht.
- Falscher Steuerausweis: Weist eine Rechnung mehr Umsatzsteuer aus als geschuldet, schuldet der Aussteller nach § 14c Absatz 1 UStG auch den Mehrbetrag, bis er die Rechnung berichtigt. Wer gar nicht berechtigt ist, Steuer auszuweisen, schuldet sie nach § 14c Absatz 2 UStG.
- Nachträgliche Änderung des Betrags: Ändert sich die Bemessungsgrundlage, etwa durch einen Nachlass, ist die Steuer nach § 17 UStG zu berichtigen, und zwar für den Zeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist.
Für die Ablage gilt zusätzlich § 146 Absatz 4 AO: Eine Aufzeichnung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Deshalb bleiben alte Rechnungen erhalten, und jede Korrektur ist ein eigener Beleg.
Einen Korrekturbeleg nennst du nicht „Gutschrift“. Dieser Begriff ist im Umsatzsteuerrecht für Rechnungen reserviert, die der Leistungsempfänger ausstellt, etwa die Agentur an einen Creator. Üblich sind „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“.
Rechenbeispiel: Storno und neue Rechnung
Die Zahlen sind frei gewählt. Studio Nordlicht hat Lumen Skincare am 7. Oktober eine Rechnung gestellt. Danach entfällt eine Story über 800 € netto, weil die Marke sie nicht mehr braucht.
Ursprüngliche Rechnung RE-2026-10-07
- Honorar: 5.000 €
- Umsatzsteuer 19 %: 950 €
- Summe: 5.950 €
Weg 1: Storno und neue Rechnung
- Stornorechnung ST-2026-10-01 mit Bezug auf RE-2026-10-07: −5.000 € netto, −950 € Umsatzsteuer, −5.950 € gesamt
- neue Rechnung RE-2026-10-12: 4.200 € netto, 798 € Umsatzsteuer, 4.998 € gesamt
Weg 2: Korrektur über die Differenz
- Rechnungskorrektur mit Bezug auf RE-2026-10-07: −800 € netto, −152 € Umsatzsteuer, −952 € gesamt
- verbleibend: 5.950 € − 952 € = 4.998 €
Beide Wege führen zum selben Ergebnis: Lumen Skincare schuldet 4.998 €, davon 798 € Umsatzsteuer. Weg 1 ergibt eine saubere neue Rechnung, Weg 2 einen Beleg weniger. Welcher besser passt, hängt von der Marke und deiner Steuerberatung ab.
Was die Korrektur für den Creator bedeutet
Ändert sich das Honorar, ändert sich der Anteil des Creators. Im Beispiel hat Studio Nordlicht 20 % Provision mit Mara Linden vereinbart:
- Anteil vorher: 5.000 € − 20 % = 4.000 €
- Anteil nachher: 4.200 € − 20 % = 3.360 €
- Unterschied: 4.000 € − 3.360 € = 640 €
Ist Maras Gutschrift über 4.000 € schon ausgestellt, braucht auch sie eine Korrektur. Ist sie sogar schon ausgezahlt, verrechnest du die 640 € mit der nächsten Auszahlung, wie es euer Managementvertrag vorsieht. Sprich Mara an, bevor sie die Differenz auf ihrer nächsten Abrechnung entdeckt. Wie du Anteile verständlich zeigst, erklärt der Ratgeber Abrechnung für Creator. Was bei Gutschriften an Kleinunternehmer gilt, steht im Artikel Creator ist Kleinunternehmer.
Nummern, Ablage und Mahnungen nach einem Storno
Nummern
Jede Rechnung braucht nach § 14 Absatz 4 UStG eine einmalige, fortlaufende Nummer. Für Storno und neue Rechnung heißt das:
- Die stornierte Rechnung behält ihre Nummer und bleibt in der Ablage.
- Der Stornobeleg bekommt eine eigene Nummer, aus einem eigenen Nummernkreis oder aus dem Rechnungskreis.
- Die neue Rechnung bekommt die nächste freie Nummer. Eine Nummer wird nie zweimal vergeben.
Ablage
Lege Original, Storno und neue Rechnung zusammen ab, etwa im Ordner der Kooperation. Die Steuerberatung braucht alle drei. Wie du deine Ablage ordnest, zeigt der Ratgeber Ablage in der Influencer-Agentur.
Mahnungen
Eine stornierte Rechnung darf nicht mehr gemahnt werden. Für die neue Rechnung beginnt das Zahlungsziel in der Praxis neu. Prüfe nach jedem Storno, ob für die alte Rechnung noch eine Mahnung vorbereitet ist.
Sonderfall: Die Marke hat schon bezahlt
Hat die Marke die alte Rechnung bezahlt und die neue ist niedriger, steht ihr die Differenz zu. Im Beispiel hat Lumen Skincare 5.950 € gezahlt, schuldet aber nur 4.998 €. Die Differenz von 952 € überweist du zurück oder verrechnest sie mit der nächsten Rechnung, wenn die Marke zustimmt. Halte die Absprache schriftlich fest.
Typische Fehler bei Korrekturen
Die alte Rechnung wird überschrieben
Im Rechnungsprogramm geändert und neu verschickt, unter derselben Nummer. Damit ist der ursprüngliche Inhalt weg. Storniere und stelle neu aus.
Der Korrekturbeleg heißt „Gutschrift“
Das führt zu Verwechslungen mit Gutschriften an Creator. Nenne ihn „Stornorechnung“ oder „Rechnungskorrektur“.
Der Creator erfährt nichts
Die Rechnung an die Marke ist korrigiert, die Gutschrift an den Creator nicht. Prüfe bei jeder Korrektur auch die Creator-Seite.
Die alte Rechnung wird weiter gemahnt
Die Marke bekommt eine Mahnung für eine stornierte Rechnung. Pausiere das Mahnen sofort.
Steuerfehler werden ohne Steuerberatung korrigiert
Bei falschem Steuerausweis geht es um Beträge, die du dem Finanzamt schuldest. Stimme den Ablauf ab.
Checkliste für Storno und Korrektur
So hilft CreatorOffice bei Korrekturen
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Rechnung an die Marke und Anteil des Creators hängen an derselben Kooperation. Belegt sind diese Funktionen:
- Rechnung aus der Kooperation: Kooperation und Monat wählen, der Rest ist vorbelegt.
- Anteil des Creators: wird für jeden Monat aus Honorar, Satz und Auslagen ausgerechnet.
- Rechnungen der Creator prüfen: mit Hinweis bei Abweichung vom vereinbarten Anteil und „Möglicherweise doppelt“, wenn es zur selben Kooperation und zum selben Monat schon eine Rechnung gibt.
- Mahnsperre: stoppt das Mahnen für einzelne Rechnungen. Jeder Schritt steht im Verlauf der Rechnung.
- Zahlungen: an der Rechnung erfasst, auch Teilzahlungen.
- Export für die Kanzlei: DATEV- und BMD-Export ab Tarif Team, Rechnungslisten als CSV in jedem Tarif.
Mehr dazu auf der Seite Rechnungen und Mahnwesen für Agenturen, die Tarife findest du bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Wie storniere ich eine Rechnung richtig?
Mit einem eigenen Stornobeleg, der Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung nennt und ihre Beträge mit umgekehrtem Vorzeichen aufhebt. Danach stellst du bei Bedarf eine neue Rechnung mit neuer Nummer. Die alte Rechnung bleibt in der Ablage.
Darf ich eine falsche Rechnung einfach löschen?
Nein. Nach § 146 Absatz 4 AO darf eine Aufzeichnung nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr erkennbar ist. Korrekturen laufen über eigene Belege.
Bekommt die neue Rechnung dieselbe Nummer?
Nein. Jede Rechnung braucht eine einmalige, fortlaufende Nummer. Die neue Rechnung bekommt die nächste freie Nummer und kann im Text auf die stornierte verweisen.
Wann reicht eine Berichtigung statt eines Stornos?
Wenn nur Angaben fehlen oder falsch sind und der Betrag stimmt, etwa bei Anschrift oder Leistungszeitraum. Nach § 31 Absatz 5 UStDV übermittelst du dann die fehlenden oder richtigen Angaben mit eindeutigem Bezug auf die Rechnung.
Was mache ich, wenn ich zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen habe?
Du schuldest den ausgewiesenen Betrag nach § 14c UStG, bis du die Rechnung berichtigst. Stimme den Ablauf mit deiner Steuerberatung ab, vor allem, wenn die Marke schon Vorsteuer abgezogen hat.
Muss ich nach einem Storno auch die Gutschrift an den Creator ändern?
Wenn sich das Honorar ändert, ja. Der Anteil des Creators hängt am Honorar. Ist die Gutschrift schon ausgezahlt, verrechnest du die Differenz wie vereinbart mit der nächsten Auszahlung.
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Wenn eine Korrektur bei dir drei Dateien und eine Nachricht an den Creator bedeutet, probiere aus, wie es wirkt, wenn Rechnung und Anteil an derselben Kooperation hängen. Teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos im Tarif deiner Wahl.
