Ein Management in Luzern betreut zwölf Creator und verrechnet Marken in der Schweiz, in Deutschland und in Liechtenstein. Ende September zeigt die Auswertung CHF 92'000 Umsatz seit Januar. Ist die Agentur bald MWST-pflichtig? Zählen die Rechnungen nach Hamburg mit? Und was gilt für die Rechnungen, die Creator mit Sitz in Deutschland der Agentur schicken?
Dieser Artikel vertieft die Mehrwertsteuer für Influencer und Agenturen in der Schweiz. Die Grundlagen zu Selbständigkeit, AHV und Einkommenssteuer stehen im Artikel Steuern für Influencer in der Schweiz. Hier geht es um die Umsatzgrenze nach Art. 10 MWSTG, die Steuersätze, Leistungen an Marken im Ausland, den Sonderfall Liechtenstein und die Bezugsteuer. Stand ist Oktober 2026.
Wer pflichtig wird: die Grenze von CHF 100'000
Steuerpflichtig ist nach Art. 10 MWSTG, wer ein Unternehmen betreibt, also selbständig und unter eigenem Namen nachhaltig Einnahmen aus Leistungen erzielt. Befreit bleibt, wer innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen erzielt. Gezählt werden Leistungen im In- und Ausland, nicht nur Rechnungen an Schweizer Marken. Auch Produkte, Reisen oder Gutscheine, die du statt Geld bekommst, sind Entgelt: Bei Tauschverhältnissen gilt der Marktwert jeder Leistung als Entgelt für die andere (Art. 24 Abs. 3 MWSTG).
Die Befreiung endet, sobald der Umsatz des letzten Geschäftsjahres die Grenze erreicht hat, oder wenn bei Aufnahme oder Ausweitung der Tätigkeit absehbar ist, dass sie innerhalb von zwölf Monaten überschritten wird (Art. 14 Abs. 3 MWSTG). Anmelden musst du dich unaufgefordert innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV (Art. 66 MWSTG). Du bekommst dann eine MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST.
| Situation | Folge |
|---|---|
| Umsatz im letzten Geschäftsjahr unter CHF 100'000, keine Ausweitung absehbar | befreit, keine MWST auf Rechnungen |
| Umsatz im letzten Geschäftsjahr hat CHF 100'000 erreicht | steuerpflichtig, Anmeldung innert 30 Tagen |
| neue Agentur, Umsatz über CHF 100'000 in den ersten zwölf Monaten absehbar | steuerpflichtig ab Aufnahme der Tätigkeit |
| Umsatz unter der Grenze, Eintragung gewünscht | Verzicht auf die Befreiung, mindestens für eine Steuerperiode (Art. 11 MWSTG) |
Die Steuersätze: 8,1, 2,6 und 3,8 %
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei Sätze (Art. 25 MWSTG):
| Satz | Gilt für | Beispiel aus der Creator-Arbeit |
|---|---|---|
| 8,1 % Normalsatz | alle Leistungen ohne Sonderregel | Werbeleistungen, Videoproduktion, Management, Nutzungsrechte |
| 2,6 % reduzierter Satz | unter anderem Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitschriften, auch elektronisch, ohne Reklamecharakter | Verkauf eines eigenen Kochbuchs oder E-Books |
| 3,8 % Sondersatz | Beherbergung, einschliesslich Frühstück | Übernachtung, die ein Hotel verrechnet |
Für Kooperationen mit Marken gilt fast immer der Normalsatz. Postest du für ein Hotel und bekommst dafür Übernachtungen, sind das zwei Leistungen: deine Werbeleistung zu 8,1 % und die Übernachtung des Hotels zu 3,8 %. Ob du überhaupt MWST ausweist, hängt allein davon ab, ob du eingetragen bist.
Kleinere Unternehmen können statt der effektiven Methode mit Saldosteuersätzen abrechnen, bis CHF 5'024'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen und höchstens CHF 108'000 Steuer im Jahr (Art. 37 MWSTG). Du rechnest dann einen von der ESTV festgelegten Branchensatz auf den Umsatz einschliesslich Steuer und ziehst keine Vorsteuer ab; abgerechnet wird halbjährlich. Gegenüber der Marke weist du trotzdem 8,1 % aus. Ob sich das lohnt, rechnest du am besten mit deiner Treuhand durch.
Leistungen an Marken im Ausland
Für Dienstleistungen gilt in der Schweiz grundsätzlich das Empfängerortsprinzip: Die Leistung gilt dort als erbracht, wo der Empfänger seinen Sitz hat (Art. 8 Abs. 1 MWSTG). Werbung für eine Marke in Deutschland oder Österreich ist deshalb in der Schweiz nicht steuerbar. Auf die Rechnung kommt keine Schweizer MWST, aber der Hinweis, dass die Steuer beim Empfänger geschuldet ist. Die Marke rechnet sie bei sich ab. In der MWST-Abrechnung deklarierst du diese Umsätze als Leistungen im Ausland.
Für die Grenze von CHF 100'000 zählen diese Umsätze mit. Wer fast nur an Marken in Deutschland verrechnet, kann also MWST-pflichtig werden, ohne je Schweizer MWST auf eine Rechnung zu schreiben. Die Eintragung hat dann auch einen Vorteil: Die Vorsteuer auf Technik, Software und Reisen für diese Aufträge kannst du in der Regel abziehen.
Für Agenturen kommt eine Frage dazu: Wer erbringt die Leistung? Nach Art. 20 MWSTG gilt eine Leistung als von der Person erbracht, die nach aussen als Leistungserbringerin auftritt. Verrechnet die Agentur der Marke die Kooperation im eigenen Namen, ist das ihr Umsatz, und der Anteil des Creators ist eine Leistung an die Agentur. Handelt sie erkennbar im Namen und für Rechnung des Creators, zählt der Umsatz beim Creator, und die Agentur verrechnet ihm nur ihre Provision. Welche Variante gilt, sollte im Vertrag mit dem Creator stehen.
Liechtenstein wie Inland
Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein gemeinsames Zollgebiet und gilt für die MWST als Inland (Art. 3 Bst. a MWSTG), ebenso die deutsche Gemeinde Büsingen. Eine Marke in Vaduz behandelst du deshalb wie eine Marke in St. Gallen: Bist du eingetragen, verrechnest du 8,1 % MWST, ohne Hinweis auf eine Steuerschuld des Empfängers. Umgekehrt ist die Rechnung eines eingetragenen Creators aus Liechtenstein an eine Schweizer Agentur eine gewöhnliche Rechnung mit MWST, keine Bezugsteuer. Auch die QR-Rechnung funktioniert mit Konten in Liechtenstein.
Bezugsteuer: wenn Agenturen im Ausland einkaufen
Die Bezugsteuer ist das Schweizer Gegenstück zum Reverse-Charge-Verfahren. Sie erfasst Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nicht im Schweizer MWST-Register stehen, wenn der Ort der Leistung in der Schweiz liegt (Art. 45 MWSTG). Typische Fälle in Agenturen: Ein Creator mit Sitz in Deutschland stellt der Zürcher Agentur seinen Anteil in Rechnung, ein Cutter aus Österreich schneidet Videos, oder die Agentur kauft Software bei einem Anbieter, der nicht im Schweizer Register steht.
- Eingetragene Agenturen deklarieren die Bezugsteuer in jeder Abrechnung und können sie in der Regel im selben Zug als Vorsteuer abziehen.
- Nicht eingetragene Agenturen werden bezugsteuerpflichtig, wenn solche Bezüge im Kalenderjahr CHF 10'000 übersteigen. Sie melden sich dann innert 60 Tagen nach Ablauf des Jahres schriftlich bei der ESTV und deklarieren die Bezüge (Art. 66 Abs. 3 MWSTG). Die Steuer ist dann ein echter Kostenfaktor.
Für Agenturen, die regelmässig Creator mit Sitz in Deutschland und Österreich auszahlen, ist die Schwelle schnell erreicht. Wie die Auszahlung selbst abläuft, steht im Artikel Creator-Auszahlungen in CHF.
Was auf die Rechnung gehört
| Fall | Angaben zur MWST |
|---|---|
| eingetragen, Marke in der Schweiz oder in Liechtenstein | MWST-Nummer, Satz 8,1 % und Steuerbetrag |
| eingetragen, Marke im Ausland | keine Schweizer MWST, Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers, USt-IdNr. der Marke |
| nicht eingetragen | keine MWST, keine MWST-Nummer, kein Satz und keine Zeile mit null Franken |
Wie Zahlteil, Referenz und Adressen auf der Rechnung aussehen, erklärt der Artikel QR-Rechnung für Influencer und Agenturen in der Schweiz. Den Vergleich der Grenzen mit Deutschland und Österreich zeigt Kleinunternehmerregelung für Influencer.
Checkliste MWST
Quellen und Einordnung
Recherche: 16.10.2026.
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), Art. 3, 8, 10, 11, 14, 20, 24, 25, 37, 45 und 66
- Eidgenössische Steuerverwaltung, Schweizer Mehrwertsteuersätze
- Eidgenössische Steuerverwaltung, MWST-Infos zur Steuerpflicht und zur Bezugsteuer
Die Übersicht fasst allgemeine Regeln mit Stand Oktober 2026 zusammen und ist keine Steuerberatung. Für deinen Fall hilft ein Gespräch mit deiner Treuhand oder eine Anfrage bei der ESTV.
Häufige Fragen
Zählen Rechnungen an Marken in Deutschland zur Grenze von CHF 100'000?
Ja. Für die Grenze zählt der Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland, auch wenn auf den Rechnungen ins Ausland keine Schweizer MWST steht.
Welcher MWST-Satz gilt für Influencer-Werbung?
Der Normalsatz von 8,1 %. Der reduzierte Satz von 2,6 % und der Sondersatz von 3,8 % betreffen andere Leistungen, etwa Bücher oder Übernachtungen.
Verrechne ich einer Marke in Liechtenstein MWST?
Ja, wenn du eingetragen bist. Liechtenstein gilt für die MWST als Inland, die Rechnung enthält 8,1 % MWST.
Muss ich Bezugsteuer zahlen, wenn ich nicht eingetragen bin?
Erst wenn deine Bezüge von Dienstleistungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Registrierung im Kalenderjahr CHF 10'000 übersteigen.
Kann ich mich freiwillig eintragen lassen?
Ja. Du verzichtest dann auf die Befreiung, mindestens für eine Steuerperiode, und kannst die Vorsteuer abziehen.
CreatorOffice kostenlos testen
Wenn deine MWST-Pflicht einmal hinterlegt ist, stimmen Satz und Ausweis auf jeder Rechnung und jeder Gutschrift. Teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos im vollen Umfang.





