Wer eine Influencer-Agentur in Österreich gründen will, braucht in aller Regel eine Gewerbeberechtigung. Die Anmeldung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat, auch online über das Unternehmensserviceportal oder GISA, und ist für freie Gewerbe ohne Gebühren möglich. Mit der Gewerbeberechtigung wirst du Mitglied der Wirtschaftskammer (WKO) und musst die Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden. Welches Gewerbe genau passt, klärst du am besten vorab mit dem Gründerservice der WKO.
Dieser Ratgeber führt durch die ersten Schritte, Stand Oktober 2026: Gewerbe wählen, anmelden, Sozialversicherung, Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung, Rechtsform und Abläufe für die ersten Kooperationen. Er ersetzt keine Beratung durch Steuerberatung oder Gründerservice. Wie Creator selbst in Österreich besteuert werden, steht im Ratgeber Steuern für Influencer in Österreich.
Welches Gewerbe braucht eine Influencer-Agentur in Österreich?
Einen eigenen Gewerbewortlaut für Influencer-Agenturen oder Talent-Managements gibt es nicht. Die Wirtschaftskammer nennt für kommerzielles Influencing das freie Gewerbe „Werbeagentur“. Dessen Wortlaut umfasst laut WKO „Werbeagentur, Erzeugung von Werbemitteln, Sponsoring-Agentur, Werbungsvertreter“.
Für eine Agentur kommt es darauf an, was sie tatsächlich tut:
| Tätigkeit der Agentur | Möglicher Ansatzpunkt | Zu klären |
|---|---|---|
| Kampagnen konzipieren, Creator für Marken einsetzen | Werbeagentur | ob der Umfang passt |
| Creator an Marken vermitteln, Verträge im Namen der Creator | Werbeagentur oder ein Vermittlungsgewerbe | genaue Abgrenzung |
| Inhalte selbst produzieren, etwa Videos | Werbeagentur, eventuell weitere Gewerbe | Produktion als Haupttätigkeit? |
| Produkte über Links mit Provision verkaufen | Handelsgewerbe | laut WKO bei Kauflinks mit Provision möglich |
Die richtige Wahl hängt vom Geschäftsmodell ab. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer in deinem Bundesland berät dazu kostenlos. Lass dir die Einschätzung schriftlich geben.
Gewerbeanmeldung: so läuft sie ab
- Gewerbewortlaut festlegen: mit dem Gründerservice.
- Voraussetzungen prüfen: Für freie Gewerbe gelten nur die allgemeinen Voraussetzungen, etwa Volljährigkeit, Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates oder ein passender Aufenthaltstitel und keine Ausschlussgründe nach § 13 Gewerbeordnung.
- Anmelden: bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat des Standorts, persönlich, schriftlich oder elektronisch, etwa über das Unternehmensserviceportal mit ID Austria. Liegen alle Voraussetzungen vor, ist eine elektronische Erledigung über GISA-Express möglich.
- Unterlagen: für Einzelunternehmen unter anderem Ausweis oder Reisepass, Meldebestätigung und Erklärung zu Ausschlussgründen. Was die Behörde selbst aus Registern abfragen kann, musst du nicht vorlegen.
- Wirksamkeit: Die Anmeldung ist für freie Gewerbe sofort wirksam, wenn alle Voraussetzungen erfüllt und die Unterlagen vollständig sind. Ab diesem Tag darfst du tätig werden.
- Kosten: Für die Gewerbeanmeldung fallen keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an.
Die WKO weist darauf hin, dass bereits das Anbieten von Leistungen als Ausübung gelten kann. Werbe also erst für die Agentur, wenn das Gewerbe angemeldet ist.
Nach der Anmeldung: WKO, SVS, Finanzamt
Wirtschaftskammer
Mit der Gewerbeberechtigung wirst du Mitglied der Wirtschaftskammer. Die Beiträge hängen vom Gewerbe und vom Bundesland ab. Die WKO nennt sie dir auf Nachfrage.
Sozialversicherung
Als Gewerbetreibender bist du in der Regel nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Die Tätigkeit meldest du selbst bei der SVS. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt vom Einkommen ab. Plane von Anfang an Rücklagen ein, weil Nachzahlungen nach dem ersten Steuerbescheid kommen können. Die Höhe rechnest du mit deiner Steuerberatung durch.
Finanzamt und Umsatzsteuer
Melde die neue Tätigkeit beim Finanzamt. Für die Umsatzsteuer gilt:
- Normalsatz: 20 % für Leistungen an Marken in Österreich.
- Kleinunternehmerregelung: Seit 1. Januar 2025 liegt die Grenze bei 55.000 € Umsatz brutto im Jahr. Wird sie um nicht mehr als 10 % überschritten, bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen.
- Marken in anderen EU-Ländern: Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern geht die Steuerschuld oft auf den Empfänger über (Reverse Charge). Dafür brauchst du die UID-Nummern beider Seiten.
Ob die Kleinunternehmerregelung für deine Agentur sinnvoll ist, etwa weil du an Unternehmen mit Vorsteuerabzug abrechnest, entscheidest du mit deiner Steuerberatung.
Rechenbeispiel: Toleranz bei der Kleinunternehmergrenze
Die Umsätze sind frei gewählt. Studio Nordlicht Wien rechnet als Kleinunternehmer ab.
- Grenze: 55.000 € brutto
- Toleranz 10 %: 55.000 € × 1,10 = 60.500 €
- Umsatz bis November: 52.000 €, im Dezember kommen 7.000 € dazu: 59.000 €
59.000 € liegen über 55.000 €, aber unter 60.500 €. Die Befreiung bleibt nach den Regeln seit 2025 bis Jahresende bestehen, im Folgejahr fällt sie weg. Wären es 62.000 € gewesen, hätte die Umsatzsteuerpflicht ab dem Umsatz gegriffen, mit dem die Toleranzgrenze von 60.500 € überschritten wird. Die genaue Anwendung prüft deine Steuerberatung.
Rechtsform: Einzelunternehmen oder Gesellschaft?
Viele Agenturen starten als Einzelunternehmen, weil es schnell und günstig geht. Gesellschaften wie die GmbH oder die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) begrenzen die Haftung, verursachen aber mehr Aufwand bei Gründung und Buchhaltung. Für Neugründungen gibt es nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) Befreiungen, etwa von Firmenbuchgebühren, wenn vorher eine Beratung bei der Wirtschaftskammer bestätigt wurde. Welche Form passt, klärst du mit Steuerberatung und Gründerservice.
Die ersten Abläufe: von der ersten Kooperation bis zur Auszahlung
Wenn das Gewerbe steht, brauchst du diese Grundlagen, bevor die erste Kooperation läuft:
- Managementverträge mit Creatorn: Provision, Laufzeit, Exklusivität, Abrechnung. Mit Recht und Gerichtsstand, die zu deinem Sitz passen.
- Kooperationsvertrag mit Marken: Leistungen, Nutzungsrechte, Zahlungsziel.
- Rechnungsvorlage: mit allen Pflichtangaben, die deine Steuerberatung dir nennt.
- Gutschrift oder Rechnung der Creator: Festlegen, wie Creator abrechnen, und ob sie Kleinunternehmer sind.
- Auszahlung: Rhythmus und Weg, etwa als SEPA-Sammelüberweisung.
- Buchhaltung: wie Belege zur Steuerberatung kommen, etwa im BMD-Format.
Wie eine Agentur insgesamt aufgebaut wird, beschreibt der Ratgeber Influencer-Agentur gründen. Wie der BMD-Export für die Steuerberatung abläuft, steht im Ratgeber BMD-Export für Agenturen in Österreich.
Checkliste für die Gründung in Österreich
Typische Fehler beim Start
Vor der Anmeldung werben
Schon das Anbieten kann als Ausübung gelten. Melde zuerst an.
Falscher Gewerbewortlaut
Ein Wortlaut, der nicht zur Tätigkeit passt, macht später Arbeit. Kläre ihn vorher.
Keine Rücklagen für die SVS
Nachzahlungen nach dem ersten Bescheid überraschen viele. Leg jeden Monat einen Teil zurück.
Kleinunternehmergrenze aus den Augen verlieren
Wer die Grenze nicht verfolgt, merkt die Umsatzsteuerpflicht zu spät. Prüfe den Umsatz monatlich.
Deutsche Vorlagen ungeprüft übernehmen
Verträge nach deutschem Recht passen nicht automatisch zu österreichischen Fällen. Lass sie prüfen.
So hilft CreatorOffice Agenturen in Österreich
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen im DACH-Raum. Für Agenturen in Österreich sind diese Funktionen belegt:
- Rechnungen mit österreichischen Steuerfällen: Umsatzsteuer mit 20 % Normalsatz, Reverse Charge für Unternehmen in anderen EU-Ländern, Kleinunternehmer mit Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Den Steuerfall bestimmen deine Firmenangaben und die Angaben der Marke.
- BMD-Export: ab Tarif Team, mit vorbelegten Konten und Steuercodes, die du einmal an deine Kanzlei anpasst.
- Verträge nach österreichischem Recht: 12 Mustervorlagen für Deutschland, Österreich und die Schweiz, Recht und Gerichtsstand aus deinen Firmenangaben. Die Muster passt du vor dem Einsatz an.
- Gutschriften an Creator: je Creator hältst du fest, ob er Kleinunternehmer ist. Ab Tarif Team.
- SEPA-Auszahlungen: Sammelüberweisung über eine SEPA-Datei für dein Online-Banking, ab Tarif Team.
Mehr dazu auf der Seite CreatorOffice für Agenturen in Österreich. Was in welchem Tarif steckt, steht bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Welches Gewerbe brauche ich für eine Influencer-Agentur in Österreich?
Einen eigenen Wortlaut gibt es nicht. Die WKO nennt für kommerzielles Influencing das freie Gewerbe Werbeagentur. Für Agenturen, die Creator vermitteln, klärst du den genauen Wortlaut mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?
Für die Anmeldung fallen keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an. Danach kommen Beiträge zur Wirtschaftskammer und zur Sozialversicherung.
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?
Seit 1. Januar 2025 liegt sie bei 55.000 € Umsatz brutto im Jahr. Eine Überschreitung um bis zu 10 % ist im selben Jahr unschädlich. Ob die Regelung für dich passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Muss ich mich selbst bei der SVS melden?
Ja. Die Gewerbeanmeldung allein reicht nicht. Du meldest die Tätigkeit selbst bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen.
Ab wann darf ich nach der Anmeldung arbeiten?
Bei freien Gewerben ab dem Tag, an dem die Anmeldung mit allen Voraussetzungen und Unterlagen vollständig ist.
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