Einen Influencer-Vertrag digital unterschreiben heißt in den meisten Agenturen: Marke und Creator öffnen den Vertrag über einen Link, lesen ihn und unterschreiben im Browser, oft am Handy. Das ist eine einfache elektronische Signatur. Für Kooperationsverträge, für die das Gesetz keine besondere Form verlangt, ist das in der Praxis üblich. Wo das Gesetz die Schriftform vorschreibt, ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift auf Papier.
Dieser Ratgeber erklärt die drei Stufen der elektronischen Signatur, wann welche reicht, was eine Beweiskette ist, wie der Ablauf in der Agentur aussieht und welche Sonderfälle du kennen solltest. Die Angaben haben den Stand Oktober 2026 und beziehen sich auf deutsches und europäisches Recht. Ob für deinen Vertrag eine bestimmte Form gilt, klärst du mit deiner Kanzlei.
Welche Arten der elektronischen Signatur gibt es?
Die europäische eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen:
| Stufe | Was sie ausmacht | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| einfache elektronische Signatur | Daten, die einem Dokument beigefügt sind und zum Unterzeichnen genutzt werden | Unterschrift per Link im Browser, eingescannte Unterschrift, Name unter einer Mail |
| fortgeschrittene elektronische Signatur | eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung, nachträgliche Änderungen sind erkennbar | Signatur mit vorheriger Identitätsprüfung |
| qualifizierte elektronische Signatur | fortgeschrittene Signatur mit qualifiziertem Zertifikat und sicherer Signaturerstellungseinheit | Signatur über einen qualifizierten Vertrauensdienst mit Ausweisprüfung |
Nach Artikel 25 der eIDAS-Verordnung darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist oder nicht die Anforderungen an eine qualifizierte Signatur erfüllt. Die qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Wann reicht die einfache elektronische Signatur?
Entscheidend ist, ob für den Vertrag eine bestimmte Form vorgeschrieben ist:
- Keine Form vorgeschrieben: Für viele Verträge, auch typische Kooperationsverträge zwischen Marke und Creator, verlangt das Gesetz keine besondere Form. Dann kommt der Vertrag auch ohne Unterschrift zustande, die Signatur dient vor allem dem Nachweis. Eine einfache elektronische Signatur ist hier in der Praxis üblich.
- Schriftform per Gesetz: Verlangt ein Gesetz die schriftliche Form, muss nach § 126 BGB eigenhändig unterschrieben werden. Sie kann nach § 126 Absatz 3 und § 126a BGB durch die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden, wenn das Gesetz das nicht ausschließt.
- Elektronische Form ausgeschlossen: Manche Erklärungen müssen auf Papier unterschrieben werden. Ein Beispiel ist nach § 623 BGB die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Das betrifft Agenturen mit Angestellten, nicht Kooperationsverträge.
- Schriftform im Vertrag vereinbart: Steht im Vertrag „Änderungen bedürfen der Schriftform“, genügt nach § 127 Absatz 2 BGB im Zweifel auch die telekommunikative Übermittlung, nach § 127 Absatz 3 BGB bei vereinbarter elektronischer Form auch eine andere als die qualifizierte Signatur.
- Textform: Verlangt das Gesetz nur Textform, genügt nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person genannt ist.
Ob für einen konkreten Vertrag oder eine Erklärung darin eine Form gilt, beurteilt deine Kanzlei. Für den Alltag hilft eine Liste der Vertragsarten, bei denen du sie fragst, bevor du digital unterschreiben lässt.
Was ist eine Beweiskette?
Bei einer einfachen elektronischen Signatur ist der Nachweis entscheidend: Wer hat wann welches Dokument unterschrieben, und wurde es danach verändert? Eine Beweiskette hält das fest, typischerweise mit:
- Zeitpunkt jeder Öffnung und jeder Unterschrift
- Angaben zum Gerät oder Browser
- E-Mail-Adresse, an die der Link ging
- einer Prüfsumme des Dokuments, mit der nachträgliche Änderungen erkennbar werden
Kommt es zum Streit, zeigt die Beweiskette, dass genau diese Fassung von genau diesem Link aus unterschrieben wurde. Wie viel das vor Gericht wert ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine lückenlose Kette ist aber deutlich stärker als ein eingescanntes PDF ohne Herkunft.
Der Ablauf in der Agentur: vom Entwurf zur unterschriebenen Fassung
- Vertrag erstellen: aus der geprüften Vorlage, mit den Angaben der Kooperation.
- Prüfen: Sind alle Pflichtfelder gefüllt, stimmen Beträge, Termine und Nutzungsrechte?
- Versenden: Marke und Creator bekommen je einen persönlichen Link.
- Lesen und unterschreiben: Beide öffnen den Vertrag, lesen ihn vollständig und unterschreiben im Browser.
- Gegenzeichnen: Ist die Agentur Vertragspartei, zeichnet sie danach gegen.
- Verteilen: Alle Beteiligten bekommen die unterschriebene Fassung als PDF.
- Ablegen: Vertrag und Beweiskette werden an der Kooperation abgelegt.
Die Reihenfolge der Unterschriften legst du vorher fest. Sinnvoll ist oft, zuerst die Marke unterschreiben zu lassen, damit der Creator nicht einen Vertrag zeichnet, den die Marke danach noch ändern will. Wie du deine Vorlagen pflegst, erklärt der Artikel Vertragsvorlagen in der Agentur.
Rechenbeispiel: wie lange ein Vertrag unterwegs ist
Die Zeiten sind frei gewählte Beispiele für den Ablauf ohne digitale Unterschrift. Ein Vertrag per Post zwischen Agentur, Marke und Creator:
- Versand an die Marke: 2 Tage
- Unterschrift in der Marke: 3 Tage
- Rücksendung an die Agentur: 2 Tage
- Versand an den Creator und zurück: 2 + 2 Tage, Unterschrift 1 Tag
Zusammen: 2 + 3 + 2 + 2 + 1 + 2 = 12 Tage, bevor der Vertrag vollständig vorliegt. Bei einem Posting-Termin in zwei Wochen bleibt kaum Puffer. Mit einem Unterschriftslink entfallen die Postwege, die Zeit hängt dann nur noch davon ab, wie schnell die Beteiligten reagieren.
Sonderfälle, die du kennen solltest
Minderjährige Creator
Bei Creatorn unter 18 Jahren unterschreiben in der Regel die Eltern mit. Welche Zustimmungen nötig sind, erklärt der Ratgeber Minderjährige Creator unter Vertrag. Die Einzelheiten klärst du mit deiner Kanzlei.
Verträge der Marke
Schickt die Marke ihren eigenen Vertrag als PDF, kannst du ihn genauso über einen Link unterschreiben lassen. Achte darauf, dass das PDF nach dem Hochladen nicht mehr verändert wird.
Änderungen nach der Unterschrift
Eine unterschriebene Fassung wird nicht nachträglich bearbeitet. Änderungen laufen über einen Nachtrag, der wieder unterschrieben wird.
Verträge im Ausland
Andere Länder können eigene Formvorschriften haben. Bei Verträgen mit Recht oder Gerichtsstand außerhalb Deutschlands fragst du deine Kanzlei.
Typische Fehler beim digitalen Unterschreiben
Die Unterschrift ist nur ein eingefügtes Bild
Eine eingescannte Unterschrift ohne Nachweis, wer sie eingefügt hat, ist schwach. Nutze einen Ablauf mit Beweiskette.
Der Link geht an die falsche Person
Unterschreibt die Praktikantin statt der Geschäftsführung der Marke, fehlt womöglich die Vertretungsmacht. Frag, wer unterschreiben darf.
Unterschiedliche Fassungen im Umlauf
Die Marke unterschreibt Fassung 2, der Creator Fassung 3. Versende erst, wenn die Fassung final ist.
Die unterschriebene Fassung fehlt in der Ablage
Sie liegt nur im Postfach einer Person. Lege sie an der Kooperation ab.
Checkliste für die digitale Unterschrift
So bildet CreatorOffice die digitale Unterschrift ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Verträge entstehen an der Kooperation und werden dort unterschrieben. Belegt sind diese Funktionen:
- Vertrag aus der eigenen Vorlage: Creator, Marke und Konditionen kommen aus der Kooperation. Vor dem Versand prüft das System, ob Angaben fehlen.
- Unterschrift per Link: Marke und Creator lesen den Vertrag vollständig und unterschreiben im Browser, auch am Handy und ohne eigenes Konto. Danach zeichnet deine Agentur gegen, und alle bekommen die unterschriebene Fassung.
- Einfache elektronische Signatur mit Beweiskette: Jede Unterschrift wird mit Zeitpunkt, Gerät und SHA-256-Prüfsumme festgehalten. Nachträgliche Änderungen werden dadurch erkennbar.
- Verträge der Marke: Ihr PDF lädst du hoch und lässt es genauso unterschreiben.
- Rechte je Manager: Ab Tarif Team legst du fest, wer Verträge gegenzeichnen darf.
CreatorOffice bietet keine qualifizierte elektronische Signatur. Wo das Gesetz eine bestimmte Form verlangt, klärst du den Weg mit deiner Kanzlei. Mehr dazu auf der Seite Influencer-Kooperationen verwalten, die Tarife findest du bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Ist ein digital unterschriebener Influencer-Vertrag gültig?
Für Verträge, für die das Gesetz keine besondere Form verlangt, kommt es auf die Einigung an, nicht auf die Art der Unterschrift. Nach der eIDAS-Verordnung darf einer elektronischen Signatur die Wirkung nicht allein wegen ihrer elektronischen Form abgesprochen werden. Ob für deinen Vertrag eine Form gilt, klärst du mit deiner Kanzlei.
Was ist eine einfache elektronische Signatur?
Die niedrigste Stufe der elektronischen Signatur: Daten, die einem Dokument beigefügt sind und zum Unterzeichnen genutzt werden, etwa eine Unterschrift per Link im Browser. Ihre Beweiskraft hängt stark von der Beweiskette ab.
Wann brauche ich eine qualifizierte elektronische Signatur?
Wenn das Gesetz die Schriftform verlangt und die elektronische Form zulässt. Nur die qualifizierte Signatur hat die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Wo die elektronische Form ausgeschlossen ist, etwa bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, hilft auch sie nicht.
Was steht in einer Beweiskette?
Typischerweise Zeitpunkt der Öffnung und der Unterschrift, Angaben zum Gerät, die E-Mail-Adresse des Links und eine Prüfsumme des Dokuments. So lässt sich zeigen, wer wann welche Fassung unterschrieben hat.
Brauchen Marke und Creator ein Konto zum Unterschreiben?
Bei einer Unterschrift per Link meist nicht. In CreatorOffice öffnen Marke und Creator den Vertrag über einen persönlichen Link und unterschreiben ohne eigenes Konto.
Ist die Signatur in CreatorOffice rechtsgültig wie eine Unterschrift auf Papier?
CreatorOffice nutzt eine einfache elektronische Signatur mit Beweiskette. Gleichgestellt mit der handschriftlichen Unterschrift ist nur die qualifizierte Signatur. Für Verträge ohne Formvorschrift ist die einfache Signatur in der Praxis üblich, den Einzelfall klärst du mit deiner Kanzlei.
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