Eine Vertragsstrafe im Influencer-Vertrag ist ein fester Betrag, den eine Seite zahlen muss, wenn sie eine bestimmte Pflicht verletzt, etwa die Exklusivität, den Posting-Termin oder die Werbekennzeichnung. Für Agenturen ist sie eine der wichtigsten Klauseln beim Prüfen: Eine Strafe ohne Obergrenze kann ein Vielfaches des Honorars kosten, und je nach Vertragsmodell zahlt sie nicht der Creator, sondern die Agentur.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Vertragsstrafen in Kooperationsverträgen typisch sind, was das Gesetz dazu sagt, welche acht Punkte du bei jeder Klausel prüfst und wie ein Gegenvorschlag an die Marke aussehen kann. Die Angaben haben den Stand Oktober 2026 und betreffen deutsches Recht. Die rechtliche Prüfung eines konkreten Vertrags übernimmt deine Kanzlei.
Was ist eine Vertragsstrafe im Influencer-Vertrag?
Mit einer Vertragsstrafe verspricht eine Seite, einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn sie eine Pflicht nicht oder nicht richtig erfüllt. Die Marke muss dann keinen Schaden nachweisen, der Verstoß genügt. Das macht die Klausel für Marken attraktiv und für Creator und Agenturen riskant.
Die Grundregeln stehen in den §§ 339 bis 345 BGB:
- Verwirkung: Nach § 339 BGB ist die Strafe verwirkt, wenn der Schuldner in Verzug kommt. Besteht die Pflicht in einem Unterlassen, etwa keine Konkurrenzmarke zu bewerben, tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.
- Verschulden beim Verzug: Nach § 286 Absatz 4 BGB kommt nicht in Verzug, wer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Ein Posting, das wegen eines Plattformausfalls später erscheint, ist damit anders zu sehen als eines, das schlicht vergessen wurde.
- Strafe statt oder neben der Leistung: Bei Nichterfüllung kann die Marke nach § 340 BGB die Strafe statt der Leistung verlangen, bei nicht gehöriger Erfüllung nach § 341 BGB neben der Leistung. Weiterer Schaden ist nicht ausgeschlossen, die Strafe gilt dann als Mindestbetrag.
- Herabsetzung: Eine unverhältnismäßig hohe Strafe kann ein Gericht nach § 343 BGB auf Antrag herabsetzen. Für Kaufleute, die die Strafe im Betrieb ihres Handelsgewerbes versprochen haben, schließt § 348 HGB das aus.
- Vorformulierte Verträge: Stammt die Klausel aus Vertragsbedingungen der Marke, gilt die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, auch gegenüber Unternehmern (§ 310 Absatz 1 BGB).
Ob eine Agentur Kaufmann im Sinne des HGB ist und welche Folgen das für eine konkrete Klausel hat, klärst du mit deiner Kanzlei.
Typische Vertragsstrafen in Kooperationsverträgen
| Anlass | So steht es oft im Vertrag | Was du prüfst |
|---|---|---|
| Verstoß gegen Exklusivität | fester Betrag je Beitrag für eine Konkurrenzmarke | Ist die Konkurrenz klar definiert? Gilt sie für alle Kanäle? |
| verspäteter Beitrag | Betrag je Tag Verspätung | Gilt das auch bei Verzögerung durch die Marke, etwa bei später Freigabe? |
| fehlende Werbekennzeichnung | Betrag je Beitrag | Ist vorgegeben, wie gekennzeichnet wird? |
| vorzeitiges Löschen | Betrag je gelöschtem Beitrag | Wie lange muss der Beitrag online bleiben? |
| Verstoß gegen Geheimhaltung | fester Betrag je Verstoß | Was genau ist vertraulich? |
| Imageschaden | Betrag bei Verhalten, das der Marke schadet | Ist das Verhalten konkret beschrieben? |
Die letzte Zeile hängt eng mit der Moralklausel zusammen. Was dort fair ist, erklärt der Artikel Moralklausel im Influencer-Vertrag. Wie du Sperren für Konkurrenzmarken organisierst, zeigt der Ratgeber Exklusivität in Influencer-Kooperationen.
Acht Prüfpunkte für jede Vertragsstrafe
- Anlass konkret? „Bei Verstößen gegen diesen Vertrag“ ist zu weit. Jede Strafe braucht einen klar beschriebenen Anlass.
- Verschulden erforderlich? Die Strafe sollte nur greifen, wenn der Creator den Verstoß zu vertreten hat.
- Höhe angemessen? Setze die Strafe ins Verhältnis zum Honorar der Kooperation.
- Obergrenze vorhanden? Eine Gesamtgrenze für alle Strafen aus dem Vertrag verhindert, dass sich Beträge aufaddieren.
- Je Verstoß oder fortgesetzt? Drei Stories an einem Tag sind ein Verstoß oder drei? Halte fest, wie gezählt wird.
- Anrechnung auf Schadensersatz? Die Strafe sollte auf einen weiteren Schadensersatz angerechnet werden.
- Mitwirkung der Marke? Verzögerungen durch späte Freigabe oder fehlende Produkte dürfen keine Strafe auslösen.
- Wer haftet? Agentur oder Creator, und gibt es eine passende Regel im Vertrag zwischen Agentur und Creator?
Rechenbeispiel: ohne und mit Obergrenze
Die Zahlen sind frei gewählt. Mara Linden bekommt für eine Kooperation mit Lumen Skincare 6.000 € Honorar. Der Vertragsentwurf der Marke sieht 5.000 € Strafe je Beitrag für eine Konkurrenzmarke vor, ohne Obergrenze. Mara postet versehentlich drei Stories mit einem Produkt eines Wettbewerbers.
Entwurf der Marke: 3 × 5.000 € = 15.000 €. Das ist das 15.000 € / 6.000 € = 2,5-Fache des Honorars.
Gegenvorschlag der Agentur: 25 % des Honorars je Verstoß, insgesamt höchstens 50 % des Honorars, Anrechnung auf Schadensersatz.
- je Verstoß: 25 % von 6.000 € = 1.500 €
- drei Verstöße: 3 × 1.500 € = 4.500 €
- Obergrenze: 50 % von 6.000 € = 3.000 €
- fällig: 3.000 €
Der Gegenvorschlag schützt die Marke weiterhin spürbar, macht das Risiko für Creator und Agentur aber berechenbar. Welche Höhe in deinem Fall angemessen ist, entscheidet ihr in der Verhandlung, die rechtliche Bewertung übernimmt die Kanzlei.
Wer zahlt: Agentur oder Creator?
Das hängt davon ab, wer Vertragspartner der Marke ist:
- Vermittlung: Der Creator schließt den Vertrag mit der Marke. Er schuldet die Strafe. Die Agentur sollte trotzdem prüfen, weil sie den Creator berät und für ihn verhandelt.
- Eigenes Geschäft: Die Agentur schließt den Vertrag im eigenen Namen. Sie schuldet die Strafe gegenüber der Marke. Ob sie die Strafe vom Creator zurückverlangen kann, hängt allein vom Vertrag zwischen Agentur und Creator ab.
Im zweiten Fall brauchst du eine passende Regel im Creator-Vertrag, die dieselben Pflichten und eine entsprechende Haftung enthält. Sonst trägt die Agentur das Risiko allein. Den Unterschied zwischen den Modellen erklärt der Artikel Vermittlung oder eigenes Geschäft.
Gegenvorschlag an die Marke: eine Vorlage
Sehr geehrte Frau Weber, vielen Dank für den Vertragsentwurf. Zur Vertragsstrafe in Ziffer 9 schlagen wir folgende Fassung vor: Die Strafe beträgt 25 % des Honorars je schuldhaftem Verstoß gegen die Exklusivität, insgesamt höchstens 50 % des Honorars. Sie wird auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet. Verzögerungen, die auf späte Freigaben oder fehlende Produkte zurückgehen, lösen keine Strafe aus. So bleibt das Risiko für beide Seiten überschaubar. Mit freundlichen Grüßen, Alex Nord
Halte dich an die Nummerierung des Vertrags und schlage konkrete Zahlen vor statt „angemessen“. Weitere Klauseln, die du prüfst, findest du im Ratgeber Kooperationsvertrag für Influencer.
Typische Fehler bei Vertragsstrafen
Die Klausel wird überlesen
Vertragsstrafen stehen oft weit hinten. Such im Entwurf gezielt nach „Vertragsstrafe“, „pauschalierter Schadensersatz“ und „penalty“.
Keine Obergrenze
Mehrere kleine Verstöße addieren sich. Eine Gesamtgrenze ist der wichtigste Punkt.
Die Marke ist selbst schuld an der Verspätung
Kommt das Produkt zu spät oder die Freigabe nach dem Posting-Termin, darf das keine Strafe auslösen. Schreib das ausdrücklich in den Vertrag.
Der Creator kennt die Klausel nicht
Er unterschreibt nicht selbst oder liest nur das Briefing. Erkläre jede Vertragsstrafe in zwei Sätzen, bevor der Vertrag rausgeht.
Die Agentur haftet ohne Rückgriff
Bei Verträgen im eigenen Namen fehlt die passende Regel im Creator-Vertrag. Stimme beide Verträge aufeinander ab.
Checkliste für Vertragsstrafen
So hilft CreatorOffice bei Verträgen mit Vertragsstrafen
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Die rechtliche Prüfung bleibt bei deiner Kanzlei. Damit es gar nicht erst zur Strafe kommt, sind diese Funktionen belegt:
- Verträge aus der eigenen Vorlage: Creator, Marke und Konditionen setzt CreatorOffice aus der Kooperation ein. Schickt die Marke einen eigenen Vertrag, lädst du ihr PDF hoch und lässt es genauso unterschreiben.
- Unterschrift per Link: Marke und Creator unterschreiben im Browser, einfache elektronische Signatur mit Beweiskette.
- Kalender mit Fristen: Entwurfsfristen und Posting-Termine für Team und Creator, auf Wunsch mit Erinnerung am Vortag per Mail.
- Exklusivität: Hinweis bei Überschneidungen von Exklusivität in Anfragen, ab Tarif Team.
- Nutzungsrechte: Dauer, Art, Umfang und Gebiet je Beitrag, mit Erinnerung vor dem Ablauf.
- Creator-Portal: Creator sehen Briefing, Fristen und Vertrag ihrer Kooperation.
Mehr dazu auf der Seite Influencer-Kooperationen verwalten, die Tarife findest du bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Was ist eine Vertragsstrafe im Influencer-Vertrag?
Ein vorher vereinbarter Betrag, den eine Seite bei einem bestimmten Pflichtverstoß zahlt, etwa bei einem Verstoß gegen die Exklusivität oder einem verspäteten Beitrag. Die Marke muss keinen Schaden nachweisen.
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Eine unverhältnismäßig hohe Strafe kann ein Gericht nach § 343 BGB auf Antrag herabsetzen, bei Kaufleuten schließt § 348 HGB das aus. Verhandle deshalb eine Obergrenze im Verhältnis zum Honorar.
Muss der Creator die Strafe auch zahlen, wenn er nichts dafür kann?
Bei Verzug setzt die Strafe nach § 339 und § 286 Absatz 4 BGB voraus, dass der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat. Bei Unterlassungspflichten genügt die Zuwiderhandlung. Wie das in deinem Vertrag gilt, klärst du mit deiner Kanzlei.
Wer zahlt die Vertragsstrafe, Agentur oder Creator?
Wer Vertragspartner der Marke ist. Bei Vermittlung ist das der Creator, beim Vertrag im eigenen Namen die Agentur. Die Agentur kann sich dann nur nach ihrem Vertrag mit dem Creator schadlos halten.
Kann ich eine Vertragsstrafe aus dem Vertrag streichen lassen?
Du kannst es vorschlagen. Häufiger gelingt es, Anlass, Höhe und Obergrenze zu verhandeln oder die Strafe durch eine Nachbesserungsfrist zu ersetzen.
Prüft CreatorOffice Vertragsstrafen?
Nein, die rechtliche Prüfung übernimmt deine Kanzlei. CreatorOffice hilft, Fristen und Exklusivitäten einzuhalten, und erstellt Verträge aus deiner eigenen Vorlage.
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Wenn Posting-Termine und Exklusivitäten bei dir in mehreren Listen stehen, probiere aus, wie es wirkt, wenn Fristen im gemeinsamen Kalender stehen und Überschneidungen auffallen. Teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos im Tarif deiner Wahl.
