Das Abrechnungsmodell einer Influencer-Agentur entscheidet, wer der Marke die Rechnung stellt, wohin das Geld fließt und was als Umsatz der Agentur zählt. Im Kern gibt es zwei Wege: Die Agentur vermittelt und verdient eine Provision, oder sie verkauft die Leistung des Creators im eigenen Namen weiter und berechnet das volle Honorar. Dazwischen liegt das Inkasso, bei dem die Agentur Geld für den Creator einzieht.
Manche Agenturen haben ihr Modell nie bewusst gewählt. Es ist mit den ersten Kooperationen entstanden und unterscheidet sich von Marke zu Marke. Das wird zum Problem, sobald Steuerberatung, Marken oder Creator nachfragen. Hier bekommst du einen Überblick über die drei Modelle, ein Rechenbeispiel zu den Folgen und eine Entscheidungshilfe. Steuerliche und rechtliche Fragen klärst du mit Steuerberatung und Kanzlei.
Welche Abrechnungsmodelle gibt es für Influencer-Agenturen?
Die drei Modelle unterscheiden sich darin, wer Vertragspartner der Marke ist und wer die Rechnung stellt:
| Vermittlung | Vermittlung mit Inkasso | Eigenes Geschäft | |
|---|---|---|---|
| Vertragspartner der Marke | Creator | Creator | Agentur |
| Rechnung an die Marke stellt | Creator | Creator, Zahlung an die Agentur | Agentur |
| Geld der Marke geht an | Creator | Agentur, im Namen des Creators | Agentur |
| Agentur verdient durch | Provisionsrechnung an den Creator | Abzug der Provision vor der Weiterleitung | Differenz zwischen Honorar und Creator-Anteil |
| Creator bekommt sein Geld | direkt von der Marke | von der Agentur | von der Agentur, per Gutschrift oder gegen Rechnung |
Vermittlung
Die Agentur handelt im Namen des Creators. Sie verhandelt, organisiert und schickt den Vertrag, Vertragspartner bleibt aber der Creator. Er stellt der Marke die Rechnung und bekommt das Geld. Die Agentur stellt ihm danach ihre Provision in Rechnung. Typisch für klassische Talent-Managements, die den Creator vertreten.
Vermittlung mit Inkasso
Wie oben, nur zahlt die Marke an die Agentur, die das Geld für den Creator entgegennimmt und nach Abzug der Provision weiterleitet. Das ist bequem, braucht aber eine klare schriftliche Vollmacht und eine saubere Trennung der Gelder. Beträge, die jemand im Namen und für Rechnung eines anderen einnimmt und ausgibt, gehören nach § 10 Absatz 1 UStG nicht zum eigenen Entgelt. Wie das für deine Agentur gilt, klärst du mit der Steuerberatung.
Eigenes Geschäft
Die Agentur schließt den Vertrag mit der Marke im eigenen Namen. Sie stellt das volle Honorar in Rechnung und kauft die Leistung beim Creator ein. Der Creator rechnet mit der Agentur ab oder bekommt eine Gutschrift. Typisch für Agenturen, die Kampagnen mit mehreren Creatorn für eine Marke umsetzen.
Eine Sonderform: Die Agentur handelt im eigenen Namen, aber für Rechnung des Creators. Umsatzsteuerlich gilt die Leistung dann nach § 3 Absatz 11 UStG als an die Agentur und von ihr erbracht. In der Abrechnung sieht das aus wie das eigene Geschäft.
Rechenbeispiel: dieselbe Kooperation, zwei Modelle
Die Zahlen sind frei gewählt und ohne Umsatzsteuer. Mara Linden macht eine Kooperation mit Lumen Skincare über 10.000 € netto, die Provision der Agentur Studio Nordlicht beträgt 20 %.
Vermittlung
- Mara Linden stellt Lumen Skincare 10.000 € in Rechnung.
- Studio Nordlicht stellt Mara Linden 20 % von 10.000 € = 2.000 € in Rechnung.
- Umsatz der Agentur aus dem Deal: 2.000 €.
Eigenes Geschäft
- Studio Nordlicht stellt Lumen Skincare 10.000 € in Rechnung.
- Mara Linden bekommt 10.000 € − 2.000 € = 8.000 € per Gutschrift.
- Umsatz der Agentur aus dem Deal: 10.000 €, davon 8.000 € Kosten für den Creator, es bleiben 2.000 €.
Am Ende bleiben in beiden Fällen 2.000 € bei der Agentur. Der Unterschied liegt im Umsatz. Bei 40 solchen Kooperationen im Jahr kommt die Agentur mit Vermittlung auf 40 × 2.000 € = 80.000 € Umsatz, mit eigenem Geschäft auf 40 × 10.000 € = 400.000 €.
Das hat Folgen, die viele Agenturen unterschätzen:
- Umsatzgrenzen: Für die Pflicht zur E-Rechnung im Jahr 2027 zählt ein Gesamtumsatz von 800.000 € im Vorjahr. Wer im eigenen Geschäft abrechnet, erreicht diese Grenze mit deutlich weniger Gewinn. Mehr dazu im Artikel zur E-Rechnung für Influencer-Agenturen.
- Kleinunternehmerregelung: Eine junge Agentur liegt mit Vermittlung vielleicht unter der Grenze, mit eigenem Geschäft nicht. Was das bedeutet, klärst du mit der Steuerberatung.
- Liquidität: Im eigenen Geschäft fließt das ganze Honorar über dein Konto. Zahlst du den Creator vor der Marke, gehst du in Vorleistung.
Haftung und Risiko: wer trägt was?
Das Modell regelt nicht nur das Geld, sondern auch die Verantwortung:
| Frage | Vermittlung | Eigenes Geschäft |
|---|---|---|
| Wer schuldet der Marke den Content? | der Creator | die Agentur |
| Wer trägt den Ausfall, wenn die Marke nicht zahlt? | der Creator | die Agentur, sofern sie dem Creator unabhängig vom Zahlungseingang zahlt |
| Wer mahnt die Marke? | der Creator, oft vertreten durch die Agentur | die Agentur |
| Wer räumt die Nutzungsrechte ein? | der Creator direkt | die Agentur, nachdem der Creator sie ihr eingeräumt hat |
| Wo steht die Provision? | Managementvertrag mit dem Creator | Differenz im Vertrag mit Marke und Creator |
Im eigenen Geschäft brauchst du also zwei Verträge, die zueinander passen: einen mit der Marke und einen mit dem Creator. Was die Marke von dir bekommt, musst du vorher vom Creator bekommen haben, vor allem bei Nutzungsrechten. Die Formulierung der Verträge klärst du mit deiner Kanzlei.
Welches Modell passt zu deiner Agentur?
Es gibt kein richtiges Modell für alle. Diese Fragen helfen bei der Entscheidung:
- Wen vertrittst du? Arbeitest du für den Creator, passt Vermittlung oft besser. Arbeitest du für die Marke und stellst Creator zusammen, eher das eigene Geschäft.
- Wie viele Creator je Kampagne? Bucht eine Marke fünf Creator auf einmal, will sie meist eine Rechnung und einen Vertragspartner.
- Wie viel Risiko kannst du tragen? Im eigenen Geschäft haftest du für Leistung und trägst je nach Auszahlungsregel den Zahlungsausfall.
- Wie viel Liquidität hast du? Wer das volle Honorar abrechnet, muss Vorleistungen finanzieren können. Mehr dazu im Ratgeber zur Liquiditätsplanung für Influencer-Agenturen.
- Was erwarten deine Marken? Große Marken arbeiten oft nur mit Agenturen als Vertragspartner.
Du kannst beide Modelle nutzen, je nach Kunde. Das funktioniert, solange jede Kooperation eindeutig einem Modell zugeordnet ist. Wie sich Agenturgebühren in den Modellen abbilden lassen, erklärt der Ratgeber Agenturgebühr im Influencer-Marketing.
Typische Fehler und ihre Lösung
Vertrag und Rechnung passen nicht zusammen
Der Vertrag nennt den Creator als Partner, die Rechnung kommt von der Agentur. Lege das Modell vor dem Vertrag fest und halte es bis zur Rechnung durch.
Ein Deal, zwei Modelle
Die Marke zahlt das Honorar an die Agentur, die Nutzungsrechte aber direkt an den Creator. Das versteht später niemand mehr. Ein Deal, ein Modell.
Inkasso ohne Vollmacht
Die Agentur nimmt Geld für den Creator an, ohne dass das schriftlich geregelt ist. Kläre im Managementvertrag, ob und wie die Agentur Zahlungen entgegennimmt.
Gelder des Creators auf dem Geschäftskonto
Im Inkasso-Modell gehört das Geld dem Creator. Halte fest, welche Beträge weitergeleitet werden müssen, und leite sie zeitnah weiter.
Das Modell wechselt ohne Ankündigung
Ein Creator erfährt erst aus der Gutschrift, dass die Agentur jetzt im eigenen Namen abrechnet. Kündige einen Wechsel an und passe den Managementvertrag an.
Checkliste: Modell festlegen
So bildet CreatorOffice beide Modelle ab
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen. Alles hängt an der Kooperation, egal wer am Ende die Rechnung stellt. Für die Abrechnungsmodelle sind diese Funktionen belegt:
- Rechnung an die Marke: aus Kooperation und Monat, mit Logo und Farbe deiner Agentur. In jedem Tarif.
- Provisionsrechnung an den Creator: Rechnet ein Creator direkt mit der Marke ab, stellst du ihm deine Provision in Rechnung.
- Zahlung direkt an den Creator: Hat die Marke direkt an den Creator gezahlt, vermerkst du das an der Rechnung.
- Mahnung im Auftrag des Creators: Im Schreiben steht der Creator als Gläubiger.
- Gutschrift oder Rechnung des Creators: Gutschriften und Auszahlungsläufe ab Tarif Team, Prüfung von Creator-Rechnungen in jedem Tarif.
- Auszahlung nach Frist oder Zahlungseingang: So steuerst du, ob du in Vorleistung gehst.
Welches Modell du wählst, entscheidest du mit Steuerberatung und Kanzlei. Mehr zum Ablauf zeigen Provisionen und Auszahlungen an Creator und Rechnungen und Mahnwesen für Agenturen, die Tarife stehen bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Vermittlung und eigenem Geschäft?
Bei der Vermittlung ist der Creator Vertragspartner der Marke und stellt die Rechnung, die Agentur berechnet ihm ihre Provision. Im eigenen Geschäft ist die Agentur Vertragspartnerin, stellt das volle Honorar in Rechnung und zahlt den Creator aus.
Welches Modell ist für Talent-Managements üblich?
Ein Management, das den Creator vertritt, arbeitet häufig als Vermittler. Agenturen, die Kampagnen für Marken umsetzen, rechnen häufiger im eigenen Namen ab. Entscheidend ist, was in deinen Verträgen steht und was deine Marken erwarten.
Warum ist mein Umsatz im eigenen Geschäft so viel höher?
Weil das volle Honorar der Marke als Umsatz zählt und der Creator-Anteil als Kosten. Der Betrag, der bei dir bleibt, ist gleich. Der höhere Umsatz kann aber Grenzen wie die für die E-Rechnung oder die Kleinunternehmerregelung berühren.
Darf meine Agentur Geld für den Creator annehmen?
Wenn das mit dem Creator schriftlich vereinbart ist und klar ist, dass das Geld ihm gehört. Wie das steuerlich und rechtlich zu behandeln ist, klärst du mit Steuerberatung und Kanzlei.
Kann ich beide Modelle parallel nutzen?
Ja, wenn jede Kooperation eindeutig einem Modell zugeordnet ist und Vertrag, Rechnung und Zahlungsweg dazu passen. Mischformen im selben Deal solltest du vermeiden.
Kann CreatorOffice beide Modelle abbilden?
Ja. Du rechnest an Marken ab, stellst Provisionsrechnungen an Creator oder prüfst Creator-Rechnungen. Rechnet ein Creator direkt ab, mahnt deine Agentur auf Wunsch in seinem Namen.
CreatorOffice kostenlos testen
Wenn bei dir beide Modelle nebeneinander laufen, hilft ein System, in dem jede Kooperation ihren Abrechnungsweg mitbringt. Teste CreatorOffice 14 Tage kostenlos im Tarif deiner Wahl.

