Wer zum ersten Mal einen Vertrag für eine Influencer-Kooperation braucht, sucht nach einem Muster und findet zwei Sorten: Vorlagen, die eine Marke für sich geschrieben hat, und Vorlagen, die so allgemein sind, dass am Ende jede wichtige Frage offen bleibt. Beides hilft wenig, wenn du als Management zwischen Marke und Creator stehst und beide Seiten unterschreiben sollen.
Dieser Artikel zeigt, wie ein Mustervertrag für Kooperationen aufgebaut ist, welche Paragrafen hineingehören und wie faire Formulierungen aussehen, mit denen Marke, Creator und Management planen können. Dazu kommt, was sich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet. Rechtsberatung ersetzt das nicht. Es hilft dir aber, eine Vorlage zu beurteilen, bevor du sie zum Standard machst.
Was ein Mustervertrag leisten muss
Ein Muster nimmt dir die Gliederung und die Standardsätze ab. Die eigentliche Vereinbarung steckt aber in den Werten: welche Beiträge, bis wann, für welchen Betrag, mit welchen Rechten. Ein gutes Muster hat deshalb an jeder Stelle, an der verhandelt wird, einen klaren Platz für den Wert und eine sinnvolle Grundeinstellung, falls nichts vereinbart ist. Ein schlechtes Muster füllt diese Lücken mit Formulierungen, die nur einer Seite nutzen, etwa „zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung“.
Für Managements kommt ein zweiter Punkt dazu: Du unterschreibst den Vertrag oft mit, bist aber nicht die Person, die den Content liefert. Das Muster muss deshalb sagen, wer was schuldet. Der Creator schuldet die Inhalte, die Marke die Zahlung und ihre Mitwirkung, das Management die Vermittlung und Abwicklung.
Wer ist Vertragspartner? Drei übliche Aufbauten
Kläre vor der Wahl des Musters den Abrechnungsweg. Davon hängt ab, wer unterschreibt.
| Aufbau | Wer unterschreibt | Wer stellt die Rechnung | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Marke und Creator direkt | Marke und Creator, das Management höchstens als Vermittler | der Creator an die Marke | der Creator selbst abrechnet und das Management Provision vom Creator erhält |
| Dreiseitiger Vertrag | Marke, Creator und Management | je nach Vereinbarung Management oder Creator | das Management vermittelt und betreut, der Creator aber selbst Vertragspartner der Marke sein soll |
| Marke an Agentur, Agentur an Creator | zwei getrennte Verträge | die Agentur an die Marke, der Creator an die Agentur | die Agentur die Leistung selbst verkauft und den Creator beauftragt |
Im dreiseitigen Vertrag lohnt ein eigener Satz zur Rolle des Managements, etwa: Das Management vermittelt und betreut die Kooperation, die Leistungen schuldet nur der Creator. Beim Modell mit zwei Verträgen müssen beide Verträge zueinander passen. Wenn die Marke von der Agentur sechs Monate Werbenutzung kauft, muss der Creator der Agentur mindestens diese sechs Monate einräumen. Wie sich das Geld in diesen Modellen verteilt, steht im Artikel Agenturgebühr im Influencer-Marketing.
Der Aufbau Paragraf für Paragraf
Die Reihenfolge ist nicht vorgeschrieben. Bewährt hat sich ein Aufbau, der dem Ablauf der Kooperation folgt:
| Paragraf | Inhalt | Fair formuliert, wenn |
|---|---|---|
| Gegenstand | Titel der Kooperation, Parteien, Rolle des Managements | klar ist, wer die Leistung schuldet |
| Leistungen | Formate, Anzahl, Plattformen, Inhalte wie Link oder Code | jede Leistung eine Zahl und eine Plattform hat |
| Freigabe und Termine | Entwurf, Prüffrist der Marke, Korrekturschleifen, Veröffentlichung | auch die Marke eine Frist hat und Schleifen begrenzt sind |
| Vergütung und Zahlung | Betrag netto, Steuer, Auslagen, Zahlungsziel, Rechnungsweg | das Zahlungsziel ab Zugang der Rechnung läuft |
| Nutzungsrechte | Werbenutzung, Kanäle, Gebiet, Dauer, Name und Bildnis | Dauer und Kanäle genannt sind |
| Exklusivität | Branche oder Wettbewerber, Zeitraum | es ein Enddatum gibt oder ausdrücklich keine Exklusivität |
| Absage und Ausfall | Absage durch die Marke, Krankheit, Verschiebung | erbrachte Leistungen bezahlt werden |
| Kennzeichnung | Pflicht zur Kennzeichnung als Werbung | die Pflicht beim Creator liegt und die Marke sie nicht verhindert |
| Haftung und Schluss | Haftung, Textform, Rechtswahl, Gerichtsstand, elektronische Unterschrift | die Haftung für beide gleich geregelt ist |
Einzelne Punkte haben eigene Artikel: Nutzungsrechte berechnen, Exklusivität, Ausfallhonorar und Korrekturschleifen.
Formulierungsbeispiele für die heiklen Stellen
Die folgenden Sätze sind Beispiele für einen ausgewogenen Ton. Die Werte in eckigen Klammern setzt du aus der Verhandlung ein. Prüfe jede Formulierung für deinen Fall, bevor du sie übernimmst.
Freigabe:
Die Marke gibt jeden Entwurf innerhalb von [5] Werktagen frei oder nennt Änderungswünsche in Textform. Je Inhalt sind [1] Korrekturschleifen enthalten, jede weitere wird mit [Betrag] netto berechnet. Verzögert sich die Freigabe, verschiebt sich der Veröffentlichungstermin entsprechend.
Zahlung:
Die Vergütung beträgt [Betrag] netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. [Rechnungssteller] stellt sie nach Veröffentlichung in Rechnung; sie ist innerhalb von [14] Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
Nutzungsrechte:
Die Marke darf die Inhalte für [3] Monate ab Veröffentlichung auf ihren eigenen Kanälen [Instagram, TikTok] teilen. Eine Nutzung als bezahlte Anzeige ist [nicht] vereinbart. Jede weitere Nutzung braucht eine gesonderte Vereinbarung.
Absage:
Sagt die Marke die Kooperation ab, nachdem der Creator mit der Produktion begonnen hat, zahlt sie die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig, mindestens [Prozentsatz] der Vergütung.
Musterverträge in CreatorOffice
In CreatorOffice füllt der Vertrag seine Werte aus der Kooperation: Marke, Creator, Beiträge, Betrag, Zahlungsziel, Nutzungsrechte und Exklusivität. Nennt der Vertrag eine andere Dauer für die Nutzungsrechte als die Beiträge der Kooperation, meldet die Prüfung das vor dem Versand. Ein Muster lässt sich erst verwenden, wenn jemand aus deinem Team bestätigt hat, es geprüft und an die eigene Arbeitsweise angepasst zu haben. Marke und Creator unterschreiben per Link, ohne eigenes Konto.
Recht, Gerichtsstand und Steuerbegriff, also Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer, kommen aus den Firmenangaben deiner Agentur für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Muster sind für Deutschland, Österreich und die Schweiz formuliert. Geh sie deshalb vor dem ersten Einsatz für dein Land durch. Was die Muster bewusst offenlassen, etwa die Höhe eines Ausfallhonorars, ergänzt du als eigene Klausel in deiner Vorlage. Eigene Klauseln speicherst du in der Klausel-Bibliothek und fügst sie in weitere Vorlagen ein.
Was sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheidet
Für Kooperationsverträge schreibt keines der drei Länder eine bestimmte Form vor. Unterschiede gibt es an anderen Stellen:
- Rechtswahl und Gerichtsstand: Ein Muster sollte das Recht und den Gerichtsstand der Agentur nennen und nicht automatisch das deutsche. Arbeitet eine Agentur aus Österreich mit einer Marke in Deutschland, ist das ein Verhandlungspunkt.
- Haftung: Vorformulierte Klauseln werden in allen drei Ländern geprüft. In Deutschland kann die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit in Standardverträgen nicht ausgeschlossen werden. In Österreich sind Klauseln unwirksam, die eine Seite gröblich benachteiligen. In der Schweiz ist ein im Voraus vereinbarter Ausschluss der Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit nichtig.
- Kennzeichnung: Die Pflicht gilt überall, die Grundlagen unterscheiden sich. Details stehen im Artikel Werbung kennzeichnen im DACH-Raum.
Checkliste, bevor ein Muster zum Standard wird
Quellen und Einordnung
Recherche: 15.10.2026.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 305 bis 310 (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch Österreich (ABGB), § 879 Abs. 3
- Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 11 und Art. 100
Die Übersicht fasst allgemeine Regeln zusammen und ist keine Rechtsberatung. Die Musterverträge in CreatorOffice sind für Deutschland, Österreich und die Schweiz formulierte Beispiele, die du vor dem Einsatz an deinen Fall anpasst.
Häufige Fragen
Gibt es einen kostenlosen Mustervertrag für Influencer-Kooperationen?
Ja, im Netz gibt es mehrere. Prüfe bei jeder Vorlage, für wen sie geschrieben wurde. Viele Vorlagen stammen aus Sicht der Marke und regeln Freigabefristen oder Absagen nur zu deren Gunsten.
Wer unterschreibt, wenn ein Management die Kooperation vermittelt?
Das hängt vom Aufbau ab. Im dreiseitigen Vertrag unterschreiben Marke, Creator und Management. Verkauft die Agentur die Leistung selbst, gibt es zwei Verträge: Marke mit Agentur und Agentur mit Creator.
Muss der Vertrag schriftlich auf Papier unterschrieben werden?
Nein. Für Kooperationsverträge gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz keine besondere Formvorschrift. Eine elektronische Unterschrift mit Nachweis ist in der Praxis üblich.
Was macht einen Mustervertrag fair?
Fristen gelten für beide Seiten, Nutzungsrechte und Exklusivität sind begrenzt, das Zahlungsziel ist konkret, und für eine Absage gibt es eine Regel. Die Haftung ist für beide Seiten gleich geregelt.
Kann ich ein deutsches Muster in Österreich oder der Schweiz verwenden?
Nur angepasst. Rechtswahl, Gerichtsstand, Steuerbegriffe und Haftungsklausel sollten zum Land der Agentur passen. Deutsche Gesetzeszitate gehören nicht in ein österreichisches oder Schweizer Muster.
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