Die Künstlersozialabgabe ist eines der Themen, die in vielen Agenturen erst auffallen, wenn die Deutsche Rentenversicherung zur Prüfung kommt. Dann geht es um mehrere Jahre rückwirkend, und alle Zahlungen an Creator müssen herausgesucht werden. Dabei ist die Abgabe gut planbar, wenn man einmal verstanden hat, wer sie schuldet und wovon sie berechnet wird.
Dieser Artikel erklärt die Künstlersozialabgabe für Agenturen und Managements mit Sitz in Deutschland, die Creator bezahlen. Er zeigt, wann du abgabepflichtig bist, welche Zahlungen zählen, wie du meldest und welche Fälle du prüfen solltest. Für Österreich und die Schweiz gibt es eine vergleichbare Abgabe auf Honorare nicht.
Was die Künstlersozialabgabe ist
Selbständige Künstler und Publizisten sind in Deutschland über die Künstlersozialkasse renten-, kranken- und pflegeversichert. Sie zahlen wie Angestellte etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Den Rest tragen der Bund und die Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Deren Anteil ist die Künstlersozialabgabe. Sie wird als Prozentsatz auf alle Entgelte berechnet, die das Unternehmen im Jahr an selbständige Künstler und Publizisten zahlt. Für 2026 liegt der Satz bei 4,9 %, im Jahr davor waren es 5,0 %.
Wichtig ist der Unterschied zur Versicherung selbst: Ob der Creator bei der Künstlersozialkasse versichert ist, spielt für die Abgabe keine Rolle. Die Abgabe fällt auch an, wenn er gar nicht versichert ist.
Wer abgabepflichtig ist
Die Künstlersozialkasse unterscheidet drei Gruppen:
| Gruppe | Wer | Grenze |
|---|---|---|
| Typische Verwerter | unter anderem Verlage, Presseagenturen, Werbe- und PR-Agenturen, die regelmäßig für Dritte arbeiten | keine; abgabepflichtig ab der ersten Zahlung |
| Eigenwerber | Unternehmen, die für ihre eigene Werbung regelmäßig Kreative beauftragen, also oft die Marken selbst | für nur gelegentliche Aufträge gilt die Grenze von 1.000 € im Jahr (2026) |
| Generalklausel | andere Unternehmen, die regelmäßig künstlerische Leistungen für ihr Geschäft nutzen | wie bei Eigenwerbern |
Eine Influencer-Agentur, die Kampagnen für Marken umsetzt und dafür Creator bezahlt, wird in der Regel zu den Werbeagenturen gezählt. Ein Talent-Management, das nur vermittelt und kein Geld an Creator auszahlt, verwertet selbst keine Leistung. Zahlt aber das Management den Anteil des Creators aus, weil es gegenüber der Marke abrechnet, ist es das Unternehmen, das das Entgelt zahlt. Welcher Weg bei dir gilt, hängt vom Abrechnungsweg ab. Mehr dazu im Artikel Gutschrift oder Rechnung.
Sind Influencer Künstler oder Publizisten?
Nicht automatisch. Die Künstlersozialkasse stellt auf die Tätigkeit ab. Wer erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend Werbefotos, Werbevideos oder Werbetexte erstellt, übt eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit aus. Das trifft auf viele Creator zu, die für Marken Reels, Stories oder TikTok-Videos produzieren. Bei reinen Auftritten, etwa als Gast auf einem Event, kann es anders aussehen. Für Agenturen ist es sicherer, die Honorare an Creator grundsätzlich mitzumelden, als jeden Fall einzeln zu begründen.
Welche Zahlungen zählen
Bemessungsgrundlage ist alles, was du an den Creator für die künstlerische Leistung zahlst, auch Nebenkosten. Es gibt Ausnahmen:
- Zählt: Honorar, Zuschläge für Nutzungsrechte, Pauschalen für Material und Requisiten, Sachleistungen mit ihrem Wert, Zahlungen an Creator im Ausland.
- Zählt nicht: die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, Reisekosten im steuerlich zulässigen Rahmen, Zahlungen an juristische Personen wie eine GmbH oder UG.
- Zählt bei Personengesellschaften: Arbeitet der Creator als GbR oder OHG, zählen die Zahlungen in der Regel trotzdem.
Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen: Eine Agentur zahlt 2026 an Creator insgesamt 48.000 € netto, davon 6.000 € an eine Creator-GmbH und 1.200 € Reisekosten im steuerlichen Rahmen. Bemessungsgrundlage sind 40.800 €. Die Abgabe beträgt 4,9 % davon, also 1.999,20 €.
Wer zahlt, wenn die Marke direkt bezahlt?
Die Abgabe schuldet das Unternehmen, das das Entgelt an den Creator zahlt und die Leistung verwertet. Rechnet der Creator direkt mit der Marke ab, ist das die Marke, nicht die Agentur. Stellt die Agentur der Marke die ganze Kooperation in Rechnung und zahlt dem Creator seinen Anteil aus, ist die Agentur dran, berechnet auf den Betrag, den sie an den Creator zahlt. Die Provision der Agentur ist dabei kein Entgelt an einen Künstler. Halte den Abrechnungsweg je Kooperation fest, damit du am Jahresende weißt, welche Zahlungen in deine Meldung gehören.
Meldung, Vorauszahlung und Prüfung
- Bist du abgabepflichtig, meldest du dich einmalig bei der Künstlersozialkasse an.
- Bis zum 31. März meldest du die Summe der Entgelte des Vorjahres.
- Aus der Meldung errechnet die Künstlersozialkasse die Abgabe und monatliche Vorauszahlungen für das laufende Jahr.
- Du führst Aufzeichnungen über alle Zahlungen an Künstler und Publizisten und bewahrst sie auf.
- Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Abgabe im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen, auch rückwirkend.
Österreich und die Schweiz
Die Künstlersozialabgabe ist eine deutsche Regel für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. In Österreich gibt es mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds eine Unterstützung für Künstler bei den Beiträgen, aber keine Abgabe, die Agenturen auf Honorare an Creator zahlen. In der Schweiz gibt es eine solche Abgabe ebenfalls nicht. Creator in beiden Ländern kümmern sich selbst um ihre Sozialversicherung, siehe Steuern für Influencer in Österreich und Steuern für Influencer in der Schweiz.
Checkliste für die Jahresmeldung
Quellen und Einordnung
Recherche: 15.10.2026.
- Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), §§ 23 bis 27
- Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026
- Künstlersozialkasse, Informationsschriften zur Abgabepflicht
Die Übersicht fasst allgemeine Regeln zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Zu Einzelfällen gibt die Künstlersozialkasse selbst Auskunft.
Häufige Fragen
Muss der Influencer die Künstlersozialabgabe zahlen?
Nein. Die Abgabe zahlen die Unternehmen, die den Creator bezahlen. Sie wird auch nicht von seinem Honorar abgezogen.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2026?
Der Abgabesatz liegt 2026 bei 4,9 % der Entgelte an selbständige Künstler und Publizisten. 2025 waren es 5,0 %.
Gilt die Abgabe auch für Zahlungen an Creator im Ausland?
Ja, auch Zahlungen an Künstler und Publizisten im Ausland zählen, wenn das zahlende Unternehmen in Deutschland abgabepflichtig ist.
Zählen Zahlungen an eine Creator-GmbH?
Nein. Zahlungen an juristische Personen wie eine GmbH oder UG gehören nicht zur Bemessungsgrundlage. Bei einer GbR zählen sie in der Regel schon.
Bis wann muss die Meldung bei der Künstlersozialkasse sein?
Bis zum 31. März des Folgejahres. Daraus berechnet die Künstlersozialkasse auch die Vorauszahlungen für das laufende Jahr.
Zahlen Influencer in die Rentenkasse?
Nur wenn sie über die Künstlersozialkasse versichert sind. Selbständige Künstler und Publizisten sind dort in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, wenn ihr Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit voraussichtlich über 3.900 € im Jahr liegt. Sie tragen dann etwa die Hälfte der Beiträge, den Rest finanzieren der Bund und die Künstlersozialabgabe der Auftraggeber. Ob die Tätigkeit eines Influencers künstlerisch oder publizistisch ist, entscheidet die Künstlersozialkasse im Einzelfall.
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