Reverse Charge für Influencer und Agenturen bedeutet: Stellst du einer Marke mit Sitz in einem anderen EU-Land eine Rechnung für Content oder Nutzungsrechte, weist du keine deutsche Umsatzsteuer aus. Die Marke schuldet die Steuer in ihrem Land. Auf deiner Rechnung stehen dafür die USt-IdNr. beider Seiten und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Das klingt nach einer Kleinigkeit, wird aber teuer, wenn es schiefgeht: Weist du die Steuer trotzdem aus, schuldest du sie dem Finanzamt, auch wenn sie nicht geschuldet war. Hier erfährst du, wann Reverse Charge greift, was auf die Rechnung gehört, wie du die USt-IdNr. prüfst und was bei Marken in der Schweiz oder den USA anders ist. Alle Angaben haben den Stand Oktober 2026 und betreffen Agenturen und Creator mit Sitz in Deutschland. Deinen Einzelfall klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wann gilt Reverse Charge für Influencer?
Nach § 3a Absatz 2 UStG wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Content, Postings, Nutzungsrechte und Agenturleistungen sind sonstige Leistungen. Sitzt die Marke in Amsterdam, liegt der Leistungsort also in den Niederlanden, und die Umsatzsteuer schuldet die Marke dort.
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Die Marke ist Unternehmerin und bezieht die Leistung für ihr Unternehmen. Den Nachweis liefert meist ihre USt-IdNr.
- Die Marke sitzt in einem anderen EU-Land als du.
- Es gibt keine Sonderregel für die Leistung. Für die meisten Kooperationen trifft das zu. Sonderfälle, etwa rund um Veranstaltungen, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Die folgende Übersicht zeigt die typischen Fälle für eine Agentur oder einen Creator mit Sitz in Deutschland:
| Empfänger | Leistungsort | Was auf der Rechnung steht |
|---|---|---|
| Marke in Deutschland | Deutschland | deutsche Umsatzsteuer, meist 19 % |
| Marke in Österreich oder den Niederlanden mit USt-IdNr. | Land der Marke | keine Umsatzsteuer, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, beide USt-IdNr. |
| Mediaagentur in Frankreich, die für eine Marke bucht | Land der Mediaagentur | wie oben, Empfänger ist die Mediaagentur |
| Privatperson im EU-Ausland | Sonderregeln | mit der Steuerberatung klären |
| Marke in der Schweiz oder den USA | Land der Marke | keine deutsche Umsatzsteuer, Angaben mit der Steuerberatung klären |
Wichtig ist, wer die Rechnung bekommt, nicht wo die Kampagne läuft. Bucht eine Mediaagentur in Deutschland für eine Marke in Italien, ist die Mediaagentur dein Empfänger, und die Rechnung trägt deutsche Umsatzsteuer.
Was muss auf einer Reverse-Charge-Rechnung stehen?
Nach § 14a Absatz 1 UStG gelten für Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern zusätzliche Angaben. Zusammen mit den üblichen Pflichtangaben aus § 14 Absatz 4 UStG ergibt sich diese Liste:
Muster: so sieht der Rechnungsteil aus
Die Angaben sind frei gewählt.
Rechnung Nr. RE-2026-10-14 vom 31.10.2026 Leistungszeitraum: Oktober 2026 An: Velune B.V., Keizersgracht 10, 1015 Amsterdam, Niederlande, USt-IdNr. NL000000000B01 Von: Studio Nordlicht GmbH, USt-IdNr. DE000000000 Kooperation Herbstkampagne mit Mara Linden: 1 Reel, 3 Stories, Nutzungsrechte 6 Monate organisch: 6.000,00 € Rechnungsbetrag: 6.000,00 € Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Du kannst den Hinweis zusätzlich auf Englisch nennen, wenn die Marke das wünscht. Den deutschen Wortlaut aus dem Gesetz behältst du bei.
Rechenbeispiel: was ein falscher Steuerausweis kostet
Die Zahlen sind frei gewählt. Studio Nordlicht berechnet Velune in den Niederlanden 6.000 € netto.
Richtig: Rechnung über 6.000 € ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis. Velune zahlt 6.000 € und meldet die Umsatzsteuer in den Niederlanden selbst.
Falsch: Rechnung über 6.000 € + 19 % = 6.000 € + 1.140 € = 7.140 €. Nach § 14c UStG schuldet Studio Nordlicht die ausgewiesenen 1.140 € dem Finanzamt, obwohl in Deutschland keine Steuer anfällt. Velune kann sie nicht als Vorsteuer abziehen und wird die Rechnung zurückweisen. Die Agentur muss die Rechnung berichtigen, bevor die Steuer wieder entfällt. Wie das geht, erklärt der Artikel Rechnung korrigieren oder stornieren.
Der Creator-Anteil ändert sich dadurch nicht. Rechnet Mara Linden mit Studio Nordlicht ab, ist das ein Umsatz zwischen zwei Unternehmen in Deutschland. Bei 70 % Anteil bekommt sie 70 % von 6.000 € = 4.200 € netto, je nach ihrem Status mit oder ohne Umsatzsteuer.
Die USt-IdNr. der Marke prüfen
Eine falsche oder ungültige USt-IdNr. ist der häufigste Fehler bei Reverse Charge. Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt nach § 18e UStG auf Anfrage, ob eine USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land gültig ist, und nennt auf Wunsch Name und Anschrift, unter denen sie erteilt wurde.
So gehst du vor:
- USt-IdNr. bei der Marke anfordern, am besten mit der Rechnungsanschrift.
- Gültigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern bestätigen lassen und dabei Name und Anschrift abgleichen.
- Ergebnis mit Datum ablegen, etwa als Ausdruck oder Bildschirmfoto an der Marke.
- Bei Dauerkunden einmal im Jahr wiederholen.
Weicht der Firmenname ab, etwa weil eine Schwesterfirma bucht, kläre vor der Rechnung, wer Empfänger ist.
Zusammenfassende Meldung und Voranmeldung
Reverse Charge heißt nicht, dass du nichts meldest. Nach § 18a UStG gibst du für solche Leistungen eine Zusammenfassende Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Meldezeitraum ist das Kalendervierteljahr, die Frist der 25. Tag nach Ablauf des Quartals. Zusätzlich erscheint der Umsatz in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Beides übernimmt meist deine Steuerberatung, sie braucht dafür die Rechnungen mit den USt-IdNr. der Marken.
Für Agenturen in Österreich gilt Ähnliches: Laut Unternehmensserviceportal trägt die Rechnung den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld und die UID-Nummern beider Seiten und ist bis zum 15. des Folgemonats auszustellen. Mehr dazu auf der Seite CreatorOffice in Österreich.
Marken in der Schweiz, den USA und anderen Drittländern
Für Empfänger außerhalb der EU gilt § 14a Absatz 1 UStG nicht. Der Leistungsort liegt nach § 3a Absatz 2 UStG zwar ebenfalls beim Unternehmen der Marke, du weist also keine deutsche Umsatzsteuer aus. Welcher Hinweis auf der Rechnung steht und welche Nachweise du aufbewahrst, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Zwei Dinge kommen bei Drittländern oft dazu:
- Schweiz: Die Marke versteuert Leistungen aus dem Ausland in der Regel selbst als Bezugsteuer. Wie die MWST in der Schweiz funktioniert, steht im Ratgeber MWST-Pflicht für Influencer und Agenturen in der Schweiz.
- USA: Viele US-Marken verlangen vor der ersten Zahlung ein Steuerformular. Was es damit auf sich hat, erklärt der Artikel zu W-8BEN und W-8BEN-E.
Wie du Aufträge internationaler Kunden organisierst, zeigt auch der Ratgeber UGC für internationale Kunden.
Typische Fehler bei Reverse Charge
Die Agentur weist trotzdem 19 % aus
Aus Gewohnheit oder weil die Vorlage fest eingestellt ist. Die Folge steht im Rechenbeispiel. Prüfe den Steuerfall je Marke, nicht je Rechnung.
Die USt-IdNr. fehlt oder gehört einer anderen Firma
Dann ist die Rechnung unvollständig. Bestätige die Nummer vorab und gleiche den Namen ab.
Die Rechnung kommt Monate später
Für Reverse-Charge-Rechnungen gilt der 15. des Folgemonats. Wer Monatsdeals erst im Quartal abrechnet, verpasst die Frist.
Der Hinweis steht nur auf Englisch
Das Gesetz nennt den deutschen Wortlaut. Ergänze eine Übersetzung, ersetze ihn aber nicht.
Creator im Ausland werden wie Inländer behandelt
Zahlt die Agentur einen Creator mit Sitz in Österreich aus, kehrt sich die Richtung um. Wie Auszahlungen ins Ausland laufen, erklärt der Ratgeber Creator im Ausland bezahlen. Die steuerliche Seite klärst du mit deiner Steuerberatung.
So hilft CreatorOffice bei Rechnungen an Marken im Ausland
CreatorOffice ist ein Backoffice im Browser für Talent-Managements und Influencer-Agenturen im DACH-Raum. Für Rechnungen an Marken im Ausland sind diese Funktionen belegt:
- Rechnung aus der Kooperation: Kooperation und Monat wählen, der Rest ist vorbelegt. Das verhindert, dass Monatsdeals zu spät berechnet werden.
- Steuerfälle für Deutschland, Österreich und die Schweiz: Den Steuerfall bestimmen deine Firmenangaben und die Angaben der Marke, auch Reverse Charge für Unternehmen in anderen EU-Ländern mit dem passenden Hinweis. In jedem Tarif.
- Rechnungen auf Deutsch oder Englisch: Rechnungen und Mahnungen gibt es in beiden Sprachen, auch in Franken.
- Marken mit Ansprechpersonen: Je Marke hältst du fest, wer für Rechnungen zuständig ist. In jedem Tarif.
- Export für die Kanzlei: DATEV- und BMD-Export ab Tarif Team, Rechnungslisten als CSV in jedem Tarif.
Ob eine Leistung unter Reverse Charge fällt, entscheidest du mit deiner Steuerberatung, CreatorOffice übernimmt die Angaben auf die Rechnung. Mehr zeigt die Seite Rechnungen und Mahnwesen für Agenturen, die Tarife findest du bei den Tarifen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Reverse Charge für Influencer?
Bei einer Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land weist du keine Umsatzsteuer aus, die Marke schuldet sie in ihrem Land. Auf der Rechnung stehen beide USt-IdNr. und der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
Brauche ich für Reverse Charge eine eigene USt-IdNr.?
Ja, auf die Rechnung gehören nach § 14a UStG die USt-IdNr. beider Seiten. Die Nummer beantragst du beim Bundeszentralamt für Steuern. Ob und wie das für dich als Kleinunternehmer gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Bis wann muss die Reverse-Charge-Rechnung raus?
Bis zum 15. Tag des Monats, der auf den Monat der Leistung folgt. Ein Reel, das im Oktober online ging, berechnest du also bis zum 15. November.
Gilt Reverse Charge auch für Marken in der Schweiz?
Die Regel aus § 14a UStG gilt nur für Unternehmen in anderen EU-Ländern. Deutsche Umsatzsteuer weist du auch gegenüber Schweizer Unternehmen in der Regel nicht aus, die Marke versteuert die Leistung dort selbst. Den Hinweis auf der Rechnung klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?
Nach § 14c UStG schuldest du den ausgewiesenen Betrag, auch wenn er nicht geschuldet war. Die Marke kann ihn nicht abziehen. Du berichtigst die Rechnung, und erst danach entfällt die Steuer. Den Ablauf stimmst du mit deiner Steuerberatung ab.
Muss ich Reverse-Charge-Umsätze extra melden?
Ja. Neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung gibst du nach § 18a UStG eine Zusammenfassende Meldung ab, in der Regel je Quartal bis zum 25. Tag danach. Meist übernimmt das die Steuerberatung.
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